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1. Nicolaisches Realienbuch - S. 90

1906 - Berlin : Nicolai
90 behielt Elsaß-Lothringen; Schleswig-Holstein blieb bei Dänemark, das außerdem das Herzogtum Lauenburg erhielt. e) Gründung des Deutschen Bundes. Da die Bestrebungen Steins und anderer Vaterlandsfreunde ans dem Wiener Kongreß, das Deutsche Reich wieder herzustellen, gescheitert waren, so schlossen sich 40 deutsche Staaten nach dem Muster des Rheinbundes zum „Deutschen Bunde" zusammen. Der Zweck des Bundes war die Erhaltung der innern und äußern Sicherheit der Staaten und der Rechte der Bundesmitglieder. Zur Beilegung von Streitig- keiten untereinander wurde ein Ausgleichsgericht eingesetzt. Der Deutsche Bund umfaßte außer den heutigen 26 deutschen Staaten noch Österreich, das König- reich Hannover, das Kurfürstentum Hessen-Kassel, das Großherzogtnm Luxem- burg, das Herzogtum Holstein, die Landgrafschaft Hessen-Homburg, die freie Stadt Frankfurt am Main und mehrere Fürstentümer. Drei Bnndesmitglieder, der König von Hannover (England), der Großherzog von Luxemburg (Nieder- lande) und der Herzog von Holstein (Dänemark), waren ausländische Fürsten. Die oberste Behörde war der Bundestag, von Gesandten aller zugehörigen Staaten gebildet, mit dem ständigen Sitz in Frankfurt a. Nt. Den Vorsitz und damit die ganze Leitung hatte Österreich. Gemeinsam war die Vertretung des Bundes nach außen und das Bundesheer. Den einzelnen Staaten wurden von den Landesherren eine Verfassung versprochen, aber nur die Klein- und Mittelstaaten erhielten sie allmählich. Preußen zögerte lange; Österreich verblieb weiter unter dem mächtigen Einfluß seines Kanzlers Metternich. — Die Bundesverfassung wies verschiedene Mängel auf. Der Bund bildete keinen festgefügten Bundesstaat wie das Deutsche Reich, sondern einen lockeren Staatenbund völlig selbständiger Fürsten. Es fehlte ein gemeinsames Bundes- oberhaupt und ein ständiger Bundesfeldherr. Dazu kain der überwiegende Einfluß Österreichs (Metternich), die Zurücksetzung Preußens, die Kleinstaaterei und die Zugehörigkeit ausländischer Fürsten, die für das Wohl Deutschlands kein Interesse hatten. f) Gründung der „Heiligen Allianz". Auf dem Wiener Kongreß ver- einigten sich die drei verbündeten Monarchen, Kaiser Alexander I. von Ruß- land, Kaiser Franz I. von Österreich und König Friedrich Wilhelm Iii. von Preußen zur „Heiligen Allianz" mit dem Gelöbnis, ihre Staaten nach den Vorschriften der christlichen Religion zu regieren. Später traten fast alle europäischen Staaten der Verbindung bei. 11. Napoleons Rückkehr und der Krieg von 1815. Napoleon hatte mit Aufmerksamkeit die Entwickelung der politischen Angelegenheiten verfolgt. Die Mißstimmung in Frankreich gegen die neue Regierung sowie die Un- einigkeit unter den Teilnehmern des Wiener Kongresses ermutigten ihn zu einem kühnen Wagnis. Mit wenigen Getreuen landete er plötzlich an der Küste Frankreichs, wo er von den alten Truppen und seinen Anhängern mit Jubel empfangen wurde, und bald darauf hielt er in Paris seinen Einzug. Sämtliche Staaten Europas (außer Schweden) schlossen ein Bündnis gegen Napoleon, der mit einem bedeutenden Heere in Belgien eindrang und Blücher nach tapferer Gegenwehr bei Ligny (16. Juni 1815) besiegte (Blücher in
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