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1. Nicolaisches Realienbuch - S. 108

1906 - Berlin : Nicolai
108 Krankheit, Betriebsunfälle, Alter und Invalidität betraf. Hierdurch wurde die soziale Gesetzgebung eingeleitet. 3. Kurzer Inhalt der Fürsorgegesetze. Zuerst erschien das Kranken- versicheruugsgesetz (1883; 1892 und 1903 abgeändert). Nach diesem Gesetz erhält der erkrankte Arbeiter freie ärztliche Behandlung, die notwendigen Heilmittel und eine gewisse Summe Krankengeld auf 26 Wochen bis zu 1 Jahre (Näheres s. Rechenheft!). Durch das Unsallversicherungsgesetz (1884, 1900) wird für solche Arbeiter gesorgt, die in ihrem Berufe verunglücken. Die Unfallversicherung trägt die Kosten des Heilverfahrens von der 27. Woche au und zahlt au den Verunglückten oder seine Angehörigen eine entsprechende Rente (Geldbetrag). Auf Grund der Jnvaliditätsversicherung erhält jeder Arbeiter, der ohne seine Schuld erwerbsunfähig wird, eine angemessene Reute, wenn er wenigstens 200 oder 500 Wochcubeiträge geleistet hat. Die Altersrente erhält ein Versicherter nach Vollendung des 70. Lebensjahres, wenn für ihn mindestens 1200 Wochenbeiträge geleistet sind. 4. Segen der Fürsorgegesehe. Diese Gesetze trugen wesentlich zur Be- ruhigung der Arbeiter und ihrer Angehörigen bei, unter denen sie viel Kummer und Sorge, Entbehrung und Not linderten. Im Jahre 1900 waren bereits über 40 Mill. Arbeiter versichert, und 2oo Mill. Mark Unterstütznngsgelder waren gezahlt worden. s) Erwerbung von Kolonien. Schon der Große Kurfürst hatte mit der Begründung einer Kolonie in Afrika an der Sklavenküste einen Versuch gemacht und einen Tauschhandel mit den Negerstämmen eingeführt, aber Friedrich Wilhelm I. verkaufte die Kolonie aus Sparsamkeitsrücksichten an die Holländer. Seitdem ruhte fast 2oo Jahre jedes koloniale Unternehmen in Deutschland. Erst im 19. Jahrhundert wieder gründeten deutsche Kaufleute an verschiedenen Stellen der West- und Südwestküste Afrikas Handelsnieder- lassungen, teils um den Erzeugnissen aus der Heimat neue Absatzgebiete zu verschaffen, teils um die fremden Rohstoffe ohne Vermittelung der Engländer und Holländer im Mntterlande einzuführen. Aber die deutschen Kaufleute hatten unter der Feindseligkeit der fremden Händler und unter den Gewalt- taten der Eingeborenen viel zu leiden, so daß sie sich (1884) an die Behörden des Deutschen Reiches um Schutz und Hilfe wandten. Ter deutsche Reichs- kanzler, Fürst Bismarck, trat warm für die Gewährung der erbetenen Hilfe ein. Mehrere deutsche Kriegsschiffe stellten an der Westküste Afrikas die Ruhe her, hißten an einigen Orten die deutsche Flagge und nahmen mehrere Landes- teile für das Reich in Besitz. So wurden zunächst Togo, Kamerun und Deutsch-Südwestafrika, kurze Zeit darauf auch Densich-Ostafrika, 1885 ln der Südsee Kaiser-Wilhelmsland, der Bismarck-Archipel und die Salomoninseln, später auch die Marschallinseln und Samoa-Inseln erworben. Hierdurch gewann der deutsche Handel bedeutende Absatzgebiete und die deutsche Ansied- lnng teilweise recht ertragreiche Länderstrecken. Der deutschen Flotte wurden wichtige Flotten- und Kohlenstationen in den fernen Weltmeeren geschaffen; Deutschland trat in die Reihe der großen Kolonialstaaten und erwarb beträcht- liche Anteile bei der immer weiter greifenden Aufteilung der Erdräume.
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