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1. Realienbuch für Taubstummen-Anstalten - S. 17

1899 - Schleswig : Bergas
Lage befreit zu werden. Eine solche Antwort entsprach aber oft nicht der Wahrheit. Widerrief der Gefolterte hernach das abgepreßte Geständnis, so wurde er nochmals gefoltert und zwar wieder solange, bis er die erwünschte Antwort von neuem gab. Dann aber wurde er gerichtet. — Es dauerte lange, bis man zu der Erkenntnis kam, daß man durch die Folter die Wahrheit nicht sicher ergründen könne. In einigen Teilen Deutschlands wurde sie erst am Ansauge des 19. Jahrhunderts abgeschafft. 4. In früheren Zeiten war mau fest überzeugt, daß Gott dem Un- schuldigen stets helfen würde. Mau brachte darum die Gegner in eine Lage, in welcher man — wie man glaubte — deutlich sehen konnte, wie Gott das Urteil fällte. Das Gottesurteil wurde auf verschiedene Weise heraus- gefordert. Beim Zweikampf wurden Klüger und Beklagter einander bewaffnet gegenübergestellt; sie mußten solange kämpfen, bis einer von ihnen besiegt war. Der Besiegte war nach Meinung des Volkes derjenige, welchen Gott selbst als schuldig bezeichnet hatte; sein Leben war deshalb entweder dem Schwerte des Siegers oder dem Beile des Richters verfallen. Bei der Kreuzprobe mußten die beiden Gegner mit ausgestreckten Armen vor einem Kreuze stehen; wer dies am längsten aushalten konnte, galt für schuldlos. Für schuldlos galt ferner, wer seine Hand eine Zeitlang ins Feuer halten, wer aus kochendem Wasser einen Ring mit bloßem Arme herausholen, wer glühendes Eisen in bloßer Hand neun Schritte weit tragen und wer barfuß über glühende Kohlen gehen konnte, ohne sich Schaden zu thun. Häufig mußten Klüger und Beklagter auch miteinander losen; wer das Glückslos zog, war der Unschuldige. 5. Damals glaubte man noch an Hexen. Das waren nach Ansicht der Leute nieist alte Weiber, welche mit dem Teufel im Bunde waren und darum viel Böses anrichteten. War schlechtes Wetter oder Mißwachs, fehlte den Kühen die Milch oder wurden sie krank, hatte jemand große Schmerzen oder starb er gar, so sagte das Volk jedesmal, das habe eine Hexe gethan. Man suchte deshalb sofort nach einer solchen, um sie zu bestrafen. War nun ein altes Mütterchen so übel daran, eine stark gebogene Nase oder gerötete Augenlider zu haben, so war es sicher verloren. Gestand es seine vermeintliche Schuld nicht ein, so kamen die Folter oder das Gottesurteil in Anwendung. Im letzteren Fall legte man der Angeklagten einen Strick uni den Leib und warf sie ins Wasser; sank sie unter, so war sie unschuldig, schwamm sie aber oben, so war sie überführt. Die Überführte wurde gewöhnlich unter großem Zulanfe des Volkes auf einem Scheiterhaufen verbrannt. Solches geschah noch am Ende des 18. Jahrhunderts. Viele tausend Unschuldige kamen auf diese Weise ums Leben. 18. Die Erfindung des Schießpulvers. (1340) Zu Freiburg in Baden lebte im Jahre 1340 ein Mönch, der hieß Bert hold Schwarz. Dieser wollte Gold machen. Er stampfte deshalb Holzkohle, Schwefel und Salpeter in einem Mörser zu Staub uiib legte einen Stein darauf. Als er abends mit einem Stahle Feuer anschlug, siel zufällig ein Funke in den Mörser. Da blitzte und knallte es, und der Stein flog vom Mörser an die Decke. Der Mönch erschrak und zitterte au allen Gliedern. Er wiederholte jedoch den Versuch im Freien und bemerkte nun zum zweiteu- Gcschichte. 9
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