1876 -
Hannover
: Helwing
- Autor: Hüttmann, J. F., Jastram, Heinrich, Marten, Adolf
- Auflagennummer (WdK): 6
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schultypen (WdK): Alle Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Alle Lehranstalten
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
- Geschlecht (WdK): koedukativ
- Konfession (WdK): Konfessionell gemischt
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Rom hat 7 Könige gehabt: 1. Romulus (753—715). Sagen von
der Entstehung Roms, Romulus und Remus, Rom als Asyl, Raub der Sa-
binerinnen. 2. Numa Pompilius (715—672) ordnet den Gottesdienst,
baut den Janustempel und theilt das Jahr in 12 Monate. 3. Tullns
Hostilius (672—640), Krieg mit Alba Longa, Kampf der Horatier und
Curiatier. (Unter diesen drei Königen wurde das Volk nach Geschlechtern
eingetheilt; die Leibeignen standen unter Patronen sschutzherrens.) 4. Ancus
Marcius (640—616) erweitert das Gebiet bis zur Tibermündung, legt
den Hafen Ostia an und zieht viele Leute nach Rom (später Plebejer). 5.
Tarquinius Priscus (616—578) erbaut: das Capitol (die Burg), das
Forum (Marktplatz), den Circus maximus (Theater) und die Kloaken (Ab-
zugskanäle). 6. Servius Tullius (578—534) theilt das Volk in sechs
Vermögensclaffen und ordnet das Kriegswesen. 7. Tarquinius Super-
bus (534—510) wurde wegen seiner Gewaltthaten verjagt; seine Bemühungen,
durch eine Verschwörung und durch auswärtige Hülfe den Thron wieder zu
erlangen, waren vergeblich. (Porsena, Heldenthaten des Horatius Cocles und
Mucius Scävola).
§. 16. Die Zeit der Republik. Von 510—30 v. Chr.
war Rom eine Republik. An der Spitze stand der Senat und
zwei Consuln. Das Volk zerfiel in Patricier und Plebejer
(Adel und Bürgerliche). Jene führten allein die Herrschaft; diese
hatten alle Lasten allein zu tragen, waren verarmt und verschuldet.
Sie wanderten 493 in Masse aus nach einem Berge in der
Nähe Roms. Menenius besänftigte sie durch die bekannte Fabel
vom Magen und den Gliedern (vergl. hiezu 1. Cor. 12, 14—26);
als man ihnen ihre Forderungen (Nachlaß der gegen-
wärtigen Schulden, Aushebung der Schuldknecht-
schaft, Volksvertretung) gewährt hatte, kehrten sie nach
Rom zurück. Lange noch dauerte der Zwist zwischen beiden Parteien
fort. 451 v. Chr. wurde das Zwölftafelgesetz gegeben*).
Hiemit begann die Bildung des sogenannten römischen Rechts,
welches auch auf unsere Gesetzgebungen großen Einfluß geübt hat.
(Das war gerade die Hauptaufgabe der Römer, die Gott ihnen
gestellt hatte, das menschliche Recht auszubilden.) Die Rechte
der Plebejer mehrten sich allmählich, bis sie ums Jahr 300 o.
Chr. Zutritt zu allen Staatsämtern und völlige
Rechtsgleichheit mit den Patriciern erlangten. Nun
war in Rom vorläufig Ruhe und Ordnung. — Während dieser
Zeit (510—300) waren wiederholt schon Kriege entstanden. Als
die Römer (407—396) mit der Stadt Beji Krieg hatten, führten
*) Die Gesetze der zwölf Tafeln sind nur in Bruchstücken uns erhalten;
doch steht so viel fest, daß 1. Patricier und Plebejer einander nicht heiraten
durften; 2. Härte gegen Schuldner erlaubt war, die Zinsen aber auf ein
Procent beschränkt wurden; 3. alle Prozesse an hinein Tage beendigt
werden mußten; 4. kein Leichnam innerhalb der Stadt begraben werden
durfte; 5. jedem Vater das Recht zustand, seine Kinder zu tödten; 6. jede
Familie nach ihrer Art die Götter verehren durfte.