Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Weltkunde - S. 113

1896 - Hannover : Helwing
113 Waffen üben oder den Vater auf die Jagd begleiten. Die Mädchen blieben bis zu ihrer Verheiratung im Elternhause. Wenn der Bräutigam die Braut heimführte, fo schenkte er ihr ein Streitroß oder ein Paar an- geschirrte Stiere oder auch Lanze und Schild, um anzudeuten, daß sie ihm nötigenfalls auch in den Kampf folgen müsse. Der erwachsene Sohn wurde in feierlicher Weise für mündig und wehrhaft erklärt, und zum Zeichen dessen wurde ihm der Waffenschmuck angelegt. Er empfing die „Schwert- leite". Nun war er der väterlichen Vormundschaft entwachsen und konnte sich seinen Lebensweg bestimmen, wie er wollte. Mancher jüngere Bruder blieb auf dem Hofe des älteren sitzen, viele erblose aber gingen in die Fremde (z. B. zu den Römern), um Hof- und Heerdienst 311 suchen (S. § 26). § 30. Die Bewohner Germaniens zerfielen in zwei Klassen: Freie und Unfreie. Die Freien waren entweder Edle oder Bauern, die Un- freien Hörige oder Sklaven. Jeder Germane, der einen freien Hof besaß, war ein freier Mann. Er allein hatte das Recht, Waffen zu tragen und in der Versammlung der freien Männer mit zu raten und zu thaten. Eine Anzahl von benachbarten Grundbesitzern bildete eine Gemeinde (Markgenossenschaft), mehrere Gemeinden einen Gau. Die freien Männer eines Gaues kamen zur Zeit des Neu- oder Vollmondes bewaffnet zusammen auf der Mal- oder Ding- stätte. Die Gauversammlung leitete der von den Freien erwählte Graf oder Fürst. Sie hatte über die Angelegenheiten des Gaues, über Bündnisse, Krieg und Frieden zu beraten und zu beschließen und das Gericht zu halten. Der Beweis für Schuld und Unschuld wurde durch Zeugen (Eideshelfer) geführt, oder auch durch eiu Gottesurteil erbracht. Zwischen den Freien entschied der Zweikampf, die Unfreien mußten die Feuer- oder Wasserprobe bestehen. Der Verurteilte zahlte als Strafe das Wergcld (Rosse, Rinder ec.). Ein Todesurteil über den freien Mann durfte nur die Gottheit durch den Mund des Priesters sprechen. Endlich wurde in der Versammlung die Schwertleite erteilt. Sie schloß mit einem festlichen Gelage. — Einzelne Stämme der Germanen hatten schon in früher Zeit Könige. Diese führten dann den Vorsitz in der Volks- versammlung und im Gericht und den Oberbefehl im Kriege. Das Volk brachte ihnen höhere Ehre und Geschenke dar. Junge, erblose Germanensöhne traten gern in den Dienst des Königs. Sie bildeten seine Gesolgfchast. In unverbrüchlicher Treue bis zum Tode waren sie ihrem Herrn ergeben. Dieser nährte, schützte und beschenkte sie. § 31. Die Religion unserer Ahnen war einfach und sinnig. Sie verehrten die gewaltigen Kräfte der Natur, die sie sich als persönliche Wesen dachten. Der höchste Gott der Germanen war W0dan (Allvater), der Herrscher der Welt. Ein streitbarer Held, umwallt vom blauen Sturmmantel, den grauen Wolkenhut auf dem Lockenhaupte, jagt er auf weißem Rosse im Wetter durch die Lüfte. Das „wütende Heer" folgt ihin. Er spendet der Erde Regen und Sonnenschein, giebt wackeren Helden den Sieg. Sein Thron steht in Walhalla, Schlachtenjungfrauen (Walküren) stehen zu seinem Dienste bereit. Sie tragen die gefallenen Helden in Walhallas selige Gefilde, wo Kampf und Schmaus ihrer warten. In christlicher Zeit traten der Erzengel Michael und der h. Martin an Wodans Stelle (Martinsfeuer). Wodans Gemahlin hieß Frigga, sein Sohn war der rotbärtige Donar. Im Donnerwetter fährt er auf einem mit 2 Ziegenböcken bespannten Wagen durch die Luft. Wenn er in seinen Weltkunde. c>
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer