1896 -
Hannover
: Helwing
- Autor: Renner, August, Jastram, Heinrich, Hüttmann, J. F., Feddeler, Gustav, Marten, Adolf
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Schülerbuch
- Schultypen (WdK): Volksschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
- Geschlecht (WdK): koedukativ
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Handwerker und Krämer an, Zünfte, Gild en und Innungen
ld. h. Vereinigungen) zu bilden. Alle Handwerker, welche das-
selbe Gewerbe betrieben, machten zusammen eine Zunft oder In-
nung aus. Die einzelnen Meister einer Zunft wohnten meist in
einer Straße bei einander. Daher stammen die noch heute so
häufig vorkommenden Straßennamen: Schmiede-, Knochen-
hauer-, Seilwinder-, Kramer-, Bäckerstraße rc. Auf den Markt-
plätzen und in den Kaufhallen (Lauben) standen die „Bänke" der
Meister von derselben Zunft nebeneinander.
Ein Handwerk konnte nur bei einem Zunftmeister erlernt werden. Der
Lehrling (Kind) mußte ehrliche r Eltern Kind sein und mindestens 3 Jahre
lernen; wenn er dann ein befriedigendes „Gesellenstück" machen konnte, so
wurde er K n echt (Gesell). Als solcher ging er auf Wanderschaft, um sich bei
anderen Meistern noch tüchtiger fortzubilden. Wenn der Heimgekehrte Meister
werden wollte, so hatte er ein Meisterstück zu machen. Wenn dies genügend
befunden wurde, so nahmen die Zunftvorsteher den neuen Meister als Zunft-
meister auf. Nun durfte er Lehrlinge und Gesellen annehmen. Jedes zum
Verkauf ausgestellte Werkstück wurde von den Zunftvorstehern erst geprüft,
damit nur gute Ware auf den Markt gebracht würde. — Jede Zunft und
Innung hatte ihre eigene Zunft- oder Gildestube. In derselben stand die
„Lade", worin die Kasse, die Gesetze und das Siegel der Zunft aufbewahrt
wurden. In den Gildestubcn versammelten sich die Glieder der Zunft, wenn
Lehrlinge angenommen und losgesprochen, wenn ein Gesell zum Jnnungs-
meister angenommen, wenn ein Obermeister gewählt wurde und bei anderen
derartigen Veranlassungen.
Das Regiment der Stadt führte in der ersten Zeit der Burggraf
oder der Vogt. Wenn die Stadt unmittelbar unter dem Kaiser stand, so war
sie eine „Reichsstadt". In solchen Städten setzte der Kaiser den Grafen
oder Vogt ein. Derselbe mußte vor allen Dingen an des Kaisers Statt das
Gericht halten. Solche Städte, welche unter einem Herzog, Bischof oder unter
einem anderen Fürsten standen, hießen Landstädte. Sie empfingen ihren
Vogt von ihrem Landesherrn. Viele Städte aber kauften im Laufe der Zeit
dem Landesherrn feine Rechte ab, und in solchen Städten führten dann die
Patrizier allein das Regiment. Die Zünfte und Innungen hatten zunächst
keinen Anteil an der Verwaltung ibrer Stadt. Gegen das Ende der Kreuz-
züge (1300) hatten sie sich allmählich die Rechte freier Männer erworben. Zu
gleicher Zeit begannen in den meisten Städten bittere, oft langandaucrnde
Kämpfe zwischen den Patriziern und den Zünften um das Regiment in der
Stadt. Die Glieder der Zünfte wollten als vollberechtigte Bürger auch Sitz
und Stimme im Rate der Stadt haben. In einigen Städten gab man ihnen
das Geforderte freiwillig, in den meisten haben sie es in schweren Kämpfen
errungen. Das geschah im Laufe des 13. und 14. Jahrhunderts, hie und da
noch später. — Als freie Bürger der Stadt waren die Mitglieder der Zünfte
und Innungen auch waffenfähig. Sie bildeten als Fußvolk unter eigenen
Bannern den Kern der städtischen Kriegsmacht. Jede Zunft hatte ihren be-
sonderen Sammelplatz und eine bestimmte Stelle auf der Stadtmauer und dem
Schlachtfelde. Die Armbrust war ihre Hauptwaffe. Die Patrizier zogen in
Ritterrüstung gegen den Feind. — Doch die immer mehr ausblühende Gewerb-
thätigkcit genügte den kraftvollen Bürgern nicht, die Waffenehre und die Teil-
nahme am Regimenté der Stadt verzehrte ihre Kraft nicht; die Meister der
Zünfte schwangen sich endlich noch zu höheren Künsten auf. Sie übten auch
die viel gepriesene Kunst des Singens und Sagens, oder wie mans kurz nennt:
„den Meistersang". Der berühmteste aller Meistersinger war der Schuhmacher
Hans Sachs zu Nürnberg, ein Zeitgenosse Luthers.