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1. Weltkunde - S. 200

1896 - Hannover : Helwing
200 landtage nach Berlin. Sie sollten als „Vereinigter Landtag" die Landesgesetze beraten und begutachten. Das Recht der Gesetzgebung behielt der König allein seiner Macht vor. Indessen dieses Recht eben wollte das Volk mit dem Könige teilen neben dem andern: die Ausgaben des Staates zu bestimmen. Da der König das nicht bewilligen wollte, so blieben die Verhandlungen des Vereinigten Landtages fruchtlos. Im Februar 1848 brach in Paris die Revolution aus, welche den Thron Ludwig Philipps umstieß und Frankreich zur Republik machte. Das rief eine ungeheure Aufregung in ganz Deutschland hervor. In Wien tobte bald ein wilder Aufruhr, und Kaiser Ferdinand Iii. mußte den verhaßten Fürsten Metternich entlassen. Auch in Berlin gährte es gewaltig. Da beschloß der König, eine offene Empörung zu verhindern. Er ließ deshalb bekannt machen, daß er seinem Lande eine Verfassung geben wolle, welche dem Landtage die Teilnahme an der Gesetz- gebung und das Recht der Steuerbewilligung verleibe. Das geschah am 18. März 1848. Trotzdem gelang es den Volksauswieglern, einen blutigen Straßenkampf in Berlin mit dem Militär herbeizuführen. Die siegreichen Truppen aber wurden schließlich auf Bitten angesehener Berliner Bürger zurückgezogen, und nun gewannen die Männer des Um- sturzes die Oberhand. Der König mußte die „preußische National- v ersa mni lu n g", d. i. die Abgeordneten, welche das Volk gewählt hatte, in Berlin versammeln, damit sie die Rechte des Volkes feststelle. Da sie nichts Brauchbares zustande brachte, gab der König seinem Lande eine vorläufige Verfassung. Diese sollte ein neuer Landtag mit den Ministern des Königs Punkt für Punkt beraten. Was dann beschlossen würde, sollte die endgültige Verfassung des Königreiches Preußen sein. Am Beginne des Jahres 1850 war diese Arbeit vollendet und die Verfassung wurde am 6. Februar 1850 von König und Abgeordneten feierlich be- schworen. Sie gilt mit einigen Änderungen noch heute im preußischen Staate. Im Jahre 1848 ging man auch daran, den Deutschen Bund gründlich umzugestalten. In sämtlichen Bundesstaaten wurden vom Volke Abgeordnete gewählt, welche dann als „deutsche Nationalversammlung" in der Paulskirche in Frankfurt a. M. zusammentraten, um eine neue Ordnung der staatlichen Verkältnisse in Deutschland zu schaffen. Die deutsche National- versammlung wollte ein einheitliches Deutsches Reich Herstellen. An die Spitze desselben sollte ein Kaiser treten. Nachdem sie die neue Reichsverfassung fest- gestellt hatte, wählte sie den König Friedrich Wilhelm Iv. zum deutschen Kaiser. Aber Friedrich Wilhelm lehnte die Kaiserkrone ab, und die deutschen Fürsten wollten die Rcichsverfassung nicht annehmen. Da brachen in Sachsen und Süddeutschland Aufstände los, die jedoch bald von preußischen Truppen unter Prinz Wilhelm unterdrückt wurden. Auch in Ungarn, Italien und andern Ländern tobte wilder Aufruhr, der blutig niedergeschlagen wurde. Kaiser Ferdinand Iii. hatte abgedankt, und sein Neffe Franz Joseph I. hatte den Thron bestiegen. Er gab seinem Reiche (Österreich-Ungarn) eine neue Verfassung. So kehrten allmählich Ruhe und Ordnung in Deutschland zurück. König Friedrich Wilhelm Iv. versuchte nun, Deutschlands Staaten mit Ausschluß von Österreich, dessen Bewohner nur zu einem kleinen Teile deutsch sind, um sich zu vereinigen. Er schloß 1849 mit Sachsen und Hannover den
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