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1. Illustriertes Realienbuch für Bürger-, Mittel- und Töchterschulen - S. 126

1881 - Leipzig : Ed. Peters Verl.
121 § 7 8. Die Folgen der Februar-Revolution. Das revolutionäre Vorgehen der Franzosen entflammte die Lombarden und Venetianer zu einer Empörung gegen die östreichische Herrschaft. Der König von Sardinien (Karl Albert) unterstützte den Aufstand und erklärte . die Vereinigung der Lombardei mit seinen Staaten; er mußte aber nach mehreren Siegen des östreichischen Generals (bei Custozza 1848 und Novara 1849) der Krone entsagen und das Land verlassen. Sein Sohn Victor Emannel wurde König. Die Ausstände in den übrigen Staaten Italiens wurden ebenfalls in kurzer Zeit unterdrückt, und die alten Zustände kehrten wieder ein. In Deutschland ries die französische Revolution aufs neue das Verlangen nach ausgedehnteren Volksrechten und einer Umgestaltung der Bundesverfassung wach. Über- all entstanden Unruhen. In Wien brach am 14. März 1848 eine Revolution aus. Der dem Volke verhaßte Staatskanzler Metternich wurde zur Abdankung gezwungen. Der Kaiser Ferdinand I. (Nachfolger seines Vaters Franz Ii. seit 1835) mußte zwei- mal aus seiner Hauptstadt flüchten. Gleichzeitig erhoben die Böhmen und die Ungarn unter Kossuth eine Empörung, um sich von Östreich loszureißen. Der Aufstand wurde überall nach blutigem Kampfe unterdrückt; aber der Kaiser Ferdinand I. entsagte zu Gunsten seines Neffen Franz Joseph dem Throne (2. Dez. 1848). Am hartnäckigsten war der Ausstand der Ungarn. Erst im September 1849 konnten die Östreicher denselben mit Hilfe eines russischen Heeres bewältigen. In Berlin kam es am 18. März 1848 zu einem blutigen Straßenkampfe. Der König Friedrich Wilhelm Iv. befahl, um weiteres Blutvergießen zu verhüten, den Abzug der Truppen aus der Hauptstadt. Es wurde eine allgemeine Bürgerbe- waffnung eingeführt. Der König berief eine aus allgemeinen Wahlen hervorgegangene Nationalversammlung zur Beratung einer neuen Verfassung nach Berlin. Das Ver- halten derselben der Regierung gegenüber führte bald zu ihrer Auflösung, und der König gab dem Lande eine Verfassung, welche von den neu gewählten Vertretern des Volkes beraten, am 31. Januar 1850 veröffentlicht und dann vom Könige feierlich beschworen wurde. Nach dieser Verfassung hat der König freie Entscheidung über Krieg und Frieden; die von der Regierung gemachten Gesetzentwürfe müssen von den beiden Häusern des 'Landtages, nämlich von dem Herrenhause, dessen Mitglieder der König beruft, und von dem Hause der Abgeordneten, welche das Volk wählt, genehmigt werden. Während der Unruhen des Jahres 1848 trat in Frankfurt am Main eine deutsche Nationalversammlung zur Ausarbeitung einer neuen Reichsverfassung zusammen. Der alte Bundestag wurde aufgelöst und als Anfang zu einem geeinigten Deutschland der Erzherzog Johann von Östreich zum Reichsverweser ernannt (29. Juni 1848). Da dessen Wirksamkeit aber bei allzubeschränkter Macht bedeutungslos bleiben mußte, trug die Nationalversammlung nach Vollendung der Reichsverfassung 1849 dem Könige Friedrich Wilhelm Iv. die Kaiserkrone an. Der König lehnte die Annahme derselben ab. Der Parteigeist zerrüttete nun die Nationalversammlung. In mehreren Gegenden Deutschlands entstanden Unruhen; in Sachsen, Baden und in der Rheinpfalz brachen Aufstände aus, welche durch preußische Truppen unterdrückt wurden. Die National- versammlung zu Frankfurt am Main löste sich aus, und der Neichsverweser legte sein Amt nieder. Preußens Bestreben, durch Aufstellung einer neuen Bundesverfassung die Einigung Deutschlands anzubahnen, scheiterte an der Eifersucht Östreichs, das im Bunde mit Baiern und Würtemberg auf Wiederherstellung des alten Bundestages drang. Im
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