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1. Rheinisches Realienbuch - S. 64

1917 - Breslau : Hirt
64 Geschichte. I 3. Friedrich als Friedensfiirst. Friedrich der Große war in seinem Staate Alleinherrscher. Die Kriegs- und Domänenkammern in den Pro- vinzen und das Generaldirektorinm in Berlin ließ er bestehen, wie sein Vater sie eingerichtet hatte. Für Handel und Gewerbe, für das Heer und für Berg- und Hüttenwesen sowie für die Forsten richtete er besondere Fachabteilungen ein. An der Spitze der ganzen Verwaltung stand das königliche Kabinett. So vereinigte der König die gesamte Verwaltung in seiner Hand. Auf seinen jähr- lichen Reisen sah er überall zu, daß seine Befehle auch pünktlich befolgt wurden. Als Friedrich zur Regierung kam, richtete er sogleich seine Aufmerksamkeit ans die Rechtspflege. Auf dem Lande waren bisher vielfach ungebildete Leute die Richter des Volkes. Sie richteten meist nach Willkür. Ihr Einkommen bildeten die Gerichtsgebühren; daraus erklärt sich, daß Prozesse manchmal un- nötig in die Länge gezogen wurden, wenn sie gute Gebühren brachten; auch gewann vielfach der Reiche den Prozeß gegen den Armen. Das Geständnis der Schuld wurde oft noch mit der Folter erzwungen. Diese Übelstände suchte der König zu beseitigen: die Folter schaffte er ab; als Richter durften von jetzt ab nur solche Männer wirken, die das Recht besonders studiert hatten, und diese Richter erhielten ein festes Gehalt aus der Staatskasse. Der König trennte auch die Verwaltung von der Rechtspflege und schuf so einen unabhängigen Richter- stand. Über den Untergerichten auf dem Lande und in der Stadt standen die Appellationsgerichte; das oberste Gericht war das Oberappellationsgericht in Berlin. Der König ließ auch ein Gesetzbuch aüsarbeiten, das unter seinem Nach- folger als „Allgemeines Landrecht" veröffentlicht wurde und für den ganzen Staat Geltung hatte. Den Richtern befahl Friedrich streng, „ohne Ansehen der Person" zu richten; ihm galten „ungerechte Richter schlimmer als eine Diebesbande". So verwirklichte der König in Preußen schon damals den Grund- satz: „Vor dem Gesetze sind alle gleich." Friedrichs Macht beruhte vorwiegend auf seinem Heere. Deshalb wandte er diesem auch seine besondere Sorge zu. Er vermehrte es bis zu seinem Tode auf 200 000 Mann. Da sich die Kavallerie in der Schlacht bei Mollwitz noch nicht gefechtstüchtig erwiesen hatte, widmete er ihr seine besondere Aufmerk- samkeit. Nach österreichischem Muster schuf er Husarenregimenter. Damit seine Truppen für den Krieg gut vorbereitet wurden, richtete er die Herbstmanöver ein, die seit dieser Zeit in Übung sind. Die Offiziere nahm Friedrich noch aus- schließlich aus dem Adel. Da aber die Blüte seiner Offiziere im Sieben- jährigen Kriege fiel, und er keinen Ersatz im Adel fand, so verschlechterte sich das Heer gegen Ende der Regierungszeit Friedrichs. Die Staatsverwaltung und die Unterhaltung des Heeres erfordern große Geldmittel; diese erhält der Staat aus den Steuern. Die Steuerreform Friedrich Wilhelms I. ließ Friedrich H. bestehen. Nach dieser wurde auf dem Lande vorwiegend die direkte Grundsteuer (Kontribution), in der Stadt die inbirei'te Verbrauchssteuer (Akzise) erhoben. Daneben flössen viele Einkünfte aus den Domänen. Die indirekten Steuern ließ Friedrich nach dem Sieben- jährigen Kriege durch eine besondere Behörde, die Regie, verwalten. Durch
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