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1. Realienbuch - S. 59

1911 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
59 I verurteilt war, so konnte er sich durch Geld von diesen Strafen loskaufen. Er erhielt dann einen Schein, daß ihm die Strafen erlassen seien. Beim Volke bildete sich daher allmählich der Glaube aus, daß man sich durch Geld auch von den ewigen Strafen freimachen könne. An die Stelle der allgemeinen Beichte war die Ohrenbeichte (Bekenntnis jeder einzelnen Sünde) getreten, der Heiligen dienst sowie die Verehrung der Reliquien hatte überhand genommen, und beim Abendmahl entzog man den Laien den Kelch. Nur der geweihte Priester durfte den Wein trinken, damit kein Tropfen des Blutes Christi verschüttet würde. Besonders aber erregte das gottlose Leben vieler Geistlichen Anstoß. Ein Papst wurde wegen Meineides, Gotteslästerung, Mordes und Ehebruchs abgesetzt, und Johann Xxiii. war sogar in seiner Jugend Seeräuber gewesen. Er hatte noch zwei Gegenpäpste, und so gab es drei Päpste auf einmal, die sich gegenseitig verfluchten und in den Bann taten. Und wie das Haupt, so die Glieder. Die Priester waren meist sehr unwissend und führten oft kein Gott gefälliges Leben. Das Volk wurde in Dumm- heit und Aberglauben erhalten. Wer in der Bibel las, wurde sogar als Ketzer bestraft. 2. I)us>. Gegen die Irrlehren der Kirche trat am Ende des 14. Jahr- hunderts zuerst Johann Hus öffentlich auf Er war Prediger zu Prag und zugleich Lehrer an der dortigen Hochschule. Durch seinen Freund Hieronymus lernte er die Schriften des Engländers Wykliff kennen. In diesen waren die Irrlehren der Kirche scharf angegriffen. Hus erkannte, daß Wykliff recht hatte. Freimütig geißelte Hus mit scharfen Worten die Sünden der Geistlichen, ver- warf Ohrenbeichte und Ablaß, Heiligenverehrung und Bilderdienst und mahnte zur Umkehr. Besonders eiferte er auch dagegen, daß man dem Volke den Kelch beim h. Abendmahl entziehe. Die Priester aber waren erbost über Hus und brachten die Sache vor den Papst. Dieser verbot ihm das Predigen, tat ihn in den Bann und sprach über die Stadt Prag, die es mit Hus hielt und die Ablaß- bulle unter dem Galgen verbrannt hatte, den Kirchenbann aus. Während desselben blieben die Kirchen verschlossen, die Glocken verstummten. Kein Geist- licher durfte den Toten zu Grabe folgen, und die Taufen und Trauungen mußten auf dem Kirchhofe vollzogen werden 3. Konzil zu Konstanz. Bald darauf bewog Kaiser Sigismund den Papst, eine Kirchenversammlung nach Konstanz zu berufen. Hier sollte eine Reformation der Kirche an Haupt und Gliedern vorgenommen werden. Hus verlangte, von dem Konzil gehört und beurteilt zu werden. Der Kaiser gab ihm einen Geleitsbrief, worin er ihm seinen besonderen Schutz zusagte, und auch der Papst versprach, es solle ihm kein Leids geschehen, und wenn er auch des Papstes Bruder ermordet hätte. Als aber Hus in Konstanz ankam, warf man ihn noch vor dem Verhör in ein ekelhaftes, ungesundes Gefängnis. Sigismund war hierüber unwillig; aber die Geistlichen beruhigten ihn durch die Worte, einem Ketzer brauche man das gegebene Versprechen nicht zu halten. Hus verfiel in eine schwere Krankheit und war dem Tode nahe. Kaum genesen, wurde er in die Domkirche geführt, wo das Konzil versammelt war. Nach seiner ge- waltigen Verteidigungsrede forderte man, er solle seinen als ketzerisch bezeich- neten Lehren abschwören. Er aber sprach: „Wenn man mich aus der Bibel
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