1918 -
Bielefeld [u.a.]
: Velhagen & Klasing
- Autor: Schulze, Hermann, Kahnmeyer, Ludwig
- Auflagennummer (WdK): 13
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Realienbuch
- Schultypen (WdK): Alle Lehranstalten
- Inhalt Raum/Thema: Weltkrieg
- Inhalt: Zeit: 1914-1918
- Geschlecht (WdK): koedukativ
- Konfession (WdK): offen für alle
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Schulen. Zur Unterweisung der Kinder schrieb Luther beu kleinen Katechismus.
Luthers Lehre wurde zuerst in Hessen, dann auch in Brandenburg und Sachsen
eingeführt. Später folgte ganz Norddeutschland. Auch Dänemark, Schweden
und Norwegen wurden lutherisch.
3. Andere Reformatoren. In der Schweiz hatte Huldreich Zwingli gleich-
zeitig mit Luther eine Besserung der kirchlichen Zustände angestrebt. Da
Zwingli in vielen wichtigen Punkten mit Luther übereinstimmte, so versuchte
der Kurfürst Philipp von Hessen, die beiden großen Männer zu einer Einigung
zu bewegen. Der Versuch blieb ohne Erfolg. In der Abendmahlslehre konnten
sich die beiden Reformatoren nicht einigen. Zwinglis Werk ward in der Schweiz
durch Johann Calvin fortgesetzt. Die Anhänger Zwinglis und Calvins hießen
Reformierte. Die Lehre verbreitete sich über die Schweiz nach Frankreich und
Holland. In Frankreich nannte man- die Anhänger Hugenotten. In unserer
Heimat gehören die Bewohner von Veltenhof der reformierten Lehre an.
Lz. Der Kauer im Mittelalter.
1. Frondienste. Ursprünglich lebten die Fürsten und Grundherren von den
Einkünften ihrer eigenen Güter (Domänen). Als sie aber später die Domänen
ihren Beamten und Dienern zur Bewirtschaftung übergaben, da ließen sie sich
von diesen ihren „hörigen Bauern" die Lebensmittel in die Küche liefern. Zu
bestimmten Zeiten mußten die „Gefälle" (wie Gänse, Hühner, Schweine, Fische,
Butter, Eier, Korn, Kessel, Töpfe usw.) entrichtet werden. In späterer Zeit traten
an die Stelle solcher Lieferungen Abgaben in Geld, die Zins oder Steuern ge-
nannt wurden. Auch hatten die hörigen Bauern dem Gutsherrn zahlreiche Dienste
zu leisten, wie sie in der herrschaftlichen Haushaltung vorfielen. Sie mußten am
Hofe die Ofen heizen, Brot backen, Bier brauen, Holz spalten, Nachtwachen leisten,
Botengänge verrichten usw. Zuweilen auch mußte der Bauer mit seinem Ge-
spann für den Herrn arbeiten und ihm Holz, Mehl, Steine usw. herbeifahren,
seinen Acker bestellen oder die Ernte besorgen. Doch wurden die Leute meistens
bei der Arbeit gut beköstigt. Die Kinder eines hörigen Bauern waren verpflichtet,
bei ihrem Grundherrn in Dienst zu treten. Sie erhielten meistens nur Kost,
zuweilen auch einen ganz geringen Lohn. Ein Handwerk zu erlernen oder in
die Stadt zu ziehen, war ihnen ohne Zusümmung des Gutsherrn nicht gestattet.
Der Bauer war zum Leibeigenen seines Herrn herabgesunken.
Heinrich der Friedfertige von Braunschweig erließ schon 1433 ein Gesetz, wonach der
Bauernstand in seinem Lande von den drückendsten Lasten befreit wurde. Dies führte in
unserm Herzogtume zum allmählichen Erlöschen der Leibeigenschaft.
2. Bauernelend. Der Bauer war dazumal meist ein recht armer Mann.
Er hatte kaum Zeit, sein kleines Feld zu bestellen; denn er mußte für seinen
Herrn 3—4 Tage in der Woche mit seinem Gespann arbeiten. Dazu kam noch,
daß ihm seine Ernte oft von zahllosem Wild fast ganz vernichtet wurde. Wehe
ihm, wenn er sich's einfallen ließ, ein Stück Wild totzuschlagen! Einen Hasen
zu töten, kostete schon 100 Taler Strafe. Die schlimmsten Feinde des Bauern
aber waren die fremden Ritter. Wenn diese mit seinem Herrn in Fehde lagen,
so überfielen sie meist seine Bauern, trieben ihnen das Vieh von der Weide
und steckten chnen Haus und Hof in Brand.