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1. Anschaulich-ausführliches Realienbuch - S. 25

1918 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
25 Schulen. Zur Unterweisung der Kinder schrieb Luther beu kleinen Katechismus. Luthers Lehre wurde zuerst in Hessen, dann auch in Brandenburg und Sachsen eingeführt. Später folgte ganz Norddeutschland. Auch Dänemark, Schweden und Norwegen wurden lutherisch. 3. Andere Reformatoren. In der Schweiz hatte Huldreich Zwingli gleich- zeitig mit Luther eine Besserung der kirchlichen Zustände angestrebt. Da Zwingli in vielen wichtigen Punkten mit Luther übereinstimmte, so versuchte der Kurfürst Philipp von Hessen, die beiden großen Männer zu einer Einigung zu bewegen. Der Versuch blieb ohne Erfolg. In der Abendmahlslehre konnten sich die beiden Reformatoren nicht einigen. Zwinglis Werk ward in der Schweiz durch Johann Calvin fortgesetzt. Die Anhänger Zwinglis und Calvins hießen Reformierte. Die Lehre verbreitete sich über die Schweiz nach Frankreich und Holland. In Frankreich nannte man- die Anhänger Hugenotten. In unserer Heimat gehören die Bewohner von Veltenhof der reformierten Lehre an. Lz. Der Kauer im Mittelalter. 1. Frondienste. Ursprünglich lebten die Fürsten und Grundherren von den Einkünften ihrer eigenen Güter (Domänen). Als sie aber später die Domänen ihren Beamten und Dienern zur Bewirtschaftung übergaben, da ließen sie sich von diesen ihren „hörigen Bauern" die Lebensmittel in die Küche liefern. Zu bestimmten Zeiten mußten die „Gefälle" (wie Gänse, Hühner, Schweine, Fische, Butter, Eier, Korn, Kessel, Töpfe usw.) entrichtet werden. In späterer Zeit traten an die Stelle solcher Lieferungen Abgaben in Geld, die Zins oder Steuern ge- nannt wurden. Auch hatten die hörigen Bauern dem Gutsherrn zahlreiche Dienste zu leisten, wie sie in der herrschaftlichen Haushaltung vorfielen. Sie mußten am Hofe die Ofen heizen, Brot backen, Bier brauen, Holz spalten, Nachtwachen leisten, Botengänge verrichten usw. Zuweilen auch mußte der Bauer mit seinem Ge- spann für den Herrn arbeiten und ihm Holz, Mehl, Steine usw. herbeifahren, seinen Acker bestellen oder die Ernte besorgen. Doch wurden die Leute meistens bei der Arbeit gut beköstigt. Die Kinder eines hörigen Bauern waren verpflichtet, bei ihrem Grundherrn in Dienst zu treten. Sie erhielten meistens nur Kost, zuweilen auch einen ganz geringen Lohn. Ein Handwerk zu erlernen oder in die Stadt zu ziehen, war ihnen ohne Zusümmung des Gutsherrn nicht gestattet. Der Bauer war zum Leibeigenen seines Herrn herabgesunken. Heinrich der Friedfertige von Braunschweig erließ schon 1433 ein Gesetz, wonach der Bauernstand in seinem Lande von den drückendsten Lasten befreit wurde. Dies führte in unserm Herzogtume zum allmählichen Erlöschen der Leibeigenschaft. 2. Bauernelend. Der Bauer war dazumal meist ein recht armer Mann. Er hatte kaum Zeit, sein kleines Feld zu bestellen; denn er mußte für seinen Herrn 3—4 Tage in der Woche mit seinem Gespann arbeiten. Dazu kam noch, daß ihm seine Ernte oft von zahllosem Wild fast ganz vernichtet wurde. Wehe ihm, wenn er sich's einfallen ließ, ein Stück Wild totzuschlagen! Einen Hasen zu töten, kostete schon 100 Taler Strafe. Die schlimmsten Feinde des Bauern aber waren die fremden Ritter. Wenn diese mit seinem Herrn in Fehde lagen, so überfielen sie meist seine Bauern, trieben ihnen das Vieh von der Weide und steckten chnen Haus und Hof in Brand.
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