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1. Nr. 18 - S. 6

1899 - Breslau : Hirt
6 § 6. Geschichte der Griechen. § 6. Geschichte -er Griechen. 1. Lykurg. Die beiden wichtigsten Stämme des Griechenvolkes waren der dorische und der ionische Stamm. Der erstere war aus dem nördlichen Griechenland nach dem Peloponnes gezogen (dorische Wanderung) und hatte sich den größeren Teil desselben unterworfen. Von größter Bedeutung wurde Sparta, nachdem Lykurg ihm Gesetze gegeben hatte (um 880 v. Chr.). Dieser hatte auf weiten Reisen viele Länder und ihre Gesetzgebung kennen gelernt. — Nach Lykurgs Verfassung erhielten nur die Dorier Bürgerrechte. Sie hießen Spartiaten. Die früheren Bewohner Lakonieus, die sich jenen freiwillig unterworfen hatten, hießen Periöken. waren persönlich frei, aber mußten von ihren kleinen Besitzungen Zins an die Spartiaten geben. Die Heloten waren Sklaven, die der Willkür ihrer Herren preisgegeben waren. An der Spitze des Slaates standen 2 Könige mit be- schränkter Macht; ihre Berater und Helfer waren 28 über 60 Jahre alte Männer, der Rat der Alten. Ein Gesetz^ konnte nur zustande kommen, wenn es die Volksver- sammlung, zu der jeder Spartiate von seinem 30. Lebensjabre an gehörte, ange- nommen hatte. Uber die Sitten des Volkes wie der Könige wachten die Ephoren^ d. h. Aufseher. Der Landbesitz wurde von Lykurg in gleiche Teile geteilt und galt als Staatseigentum, das den Bürgern nur geliehen war. Die Lebensweise der- selben war genau vorgeschrieben und überaus einfach. Je 15 Männer bildeten eine Gemeinschaft, die auch die Mahlzeiten gemeinsam genossen. Ein Haupt- bestandteil derselben war die schwarze Suppe, ans Schweinefleisch, Blut und Essig bestehend. Jeder Spartiate war Krieger und mußte sich täglich im Waffendienste üben. — Die Erziehung der Kinder war Staatssache. Vom 7. Jahre ab kamen dieselben in öffentliche Anstalten, in denen ihre Körper- kräfte geübt und sie an Ertragen von Hitze, Kälte, Hunger und körperliche Schmerzen gewöhnt wurden. Den Alten waren sie Gehorsam und Ehrerbietung schuldig. Ihre Antworten mußten kurz und treffend sein (lakonisch). — So wuchs ein Geschlecht heran: rauh und kräftig, das im Rate klug und in der Schlacht tapfer war. — Nachdem Lykurg seine Gesetzgebung vollendet hatte, ließ er feine Mitbürger schwören, daß sie an der neuen Ordnung bis zu seiner Rückkehr festhalten würden. Er reiste darauf ab und starb in der Fremde. Vorher hatte er befohlen, seine Asche ins Meer zu streuen. 2. Solon war der Gesetzgeber Athens. Hier lastete ein schwerer Druck auf den niedern Volksklassen, der durch die „mit Blut geschriebenen" Gesetze Drakos noch verniehrt wurde. Da gab der weise Solon dem Staate eine neue Verfassung (590 v. Chr.). Er erleichterte das Volk zuerst durch mildere Schuldgesetze; dann teilte er es nach dem Vermögen in 4 Klassen. Nach der Zugehörigkeit zu einer derselben richteten sich die Rechte, aber auch die Pflichten der Bürger. An der Spitze des Staates standen 9 jähr- lich aus der 1. Klasse gewählte Archonten. Aus den 3 oberen Klassen wurden jährlich 100 Bürger gewählt, die den Rat bildeten und alle Staatsangelegenheiten leiteten. Die Volksversammlung, der alle über 20 Jahre alten Bürger angehörten, wählte alle Beamte und von ihrer Zustimmung hing die Annahme der Gesetze ab. Wächter über Religion, Gesetz und Sitte war der A reo Pag. Er bestand aus gewesenen Archonten. Wie Lykurg gab auch Solon Gesetze über die Jugenderziehung. Diese hatte wie in Sparta Abhärtung und Kräftigung des Körpers zum Ziele, er- strebte aber auch eine umfassende Geistesbildung; so wurde z. B. im jungen Athener frühe der Sinn für das Schöne geweckt. — Solon reiste nach Voll- endung seiner Gesetzgebung nach Ägypten und Kleinasien (s. § 4, 2).
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