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1. Realienbuch - S. 75

1912 - Leipzig [u.a.] : Teubner
I. Geschichte. 75 Die Wähler sind nach der höhe ihrer Steuern in drei Klaffen eingeteilt. Sie wählen zunächst die „Wahlmänner" (Urwahlen), van denen dann die Abgeordneten auf fünf Zähre gewählt werden. Die Wahl ist mündlich und öffentlich. Vas Abgeordnetenhaus zählt 433, das Herren- haus ungefähr 275 Mitglieder. Beide „Häuser" beraten gemeinsam mit der Regierung die Gesetze und beschließen über Einnahmen und Ausgaben des Landes. — Es besteht allgemeine Schul- und Wehrpflicht. — Alle Preußen sind vor dem Gesetze gleich und können Staatsämter bekleiden. Sie genießen Freiheit des religiösen Bekenntnisses, sowie das Recht freier Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit. 3. Deutsche Eimgungsversuche. Vas deutsche Volk hatte seine Hoffnungen auf ein einiges mächtiges Reich mit einem Raifer an der Spitze noch nicht aufgegeben. Im Jahre 1848 traten zahlreiche Männer in Frankfurt a. M. zusammen und forderten das ganze deutsche Volk aus, Abgeordnete nach Frankfurt zu einer Nationalversamm- lung zu senden, Ungefähr 600 Abgeordnete versammelten sich in der Paulskirche zu Frankfurt, von diesen wurde der Bundestag für aufgelöst erklärt und eine Reichsverfassung beraten, nach der das geeinte Deutschland regiert werden sollte. Auch eine deutsche Rriegs- flotte wurde aus freiwilligen Beiträgen gegründet. — Bald aber bildeten sich in der Nationalversammlung zwei Gruppen. Die eine wollte Österreich, die andre Preußen die Führung des Reiches übertragen. Schließlich erlangte die preußische Partei die Ober- hand, und man wählte den Rönig von Preußen zum erblichen Deutschen Raiser. Friedrich Wilhelm Iv. lehnte die Raiserkrone jedoch ab, weil sie ihm ohne das Einverständnis der Fürsten vom Volke allein angetragen wurde. Die von der Nationalversammlung beratenereichsverfassung wurde von den meisten deutschenregierungen nicht angenommen. In Sachsen und Baden brachen deshalb Ausstände aus, die aber mit Hilfe preußischer Truppen unterdrückt wurden. Die Nationalversammlung löste sich schließlich auf; die Einigung Deutschlands war gescheitert. Die Schiffe der kaum gegründeten deutschen Kriegsflotte wurden öffentlich versteigert. 5. Friedrich Wilhelms Iv. Limgungsversuch. Da wollte Friedrich Wilhelm Iv. dem deutschen Volke zu seiner Einigung behilflich sein. Er berief deshalb eine neue, aus Volkswahlen hervorgegangene Abgeordnetenversammlung nach Erfurt und lud die deutschen Fürsten zu einer Beratung nach Berlin ein. Aber Österreich arbeitete ihm ent- gegen. Ls suchte den Bundestag, sowie die alten Zustände, die der wiener Rongreß geschaffen hatte, wiederherzustellen und drohte Preußen schließlich mit Rrieg. Der Rönig fühlte sich aber nicht stark genug, den wafsengang zu wagen. Im vertrage zu Olmütz beugte er sich vor Österreich. Er willigte ein, daß der Bundestag wiederhergestellt wurde, und gab die versuche, Deutschland zu einigen, endgültig aus. So endeten des Rönigs Bemühungen mit einer schweren Demütigung Preußens. — Zum Vertreter Preußens beim Bundestage ernannte der Rönig den Herrn von Bismarck. 6. Schleswig-Holstein. Seit Zahrhunderten waren die dänischen Herrscher zugleich Herzoge von Schleswig-Holstein (S.41). Es war diesen deutschen Ländern indessen gelobt worden, daß sie selbständig verwaltet werden und ,,auf ewig ungeteilt" bleiben sollten. Im Fahre 1848 versuchten aber die Dänen, Schleswig ihrem Lande einzuverleiben und den Bewohnern die dänische Sprache aufzudrängen. Da griffen die Schleswig-Holsteiner mutig zu den Waffen. Preußen unterstützte sie und ließ Truppen einrücken, von denen die Dänen mehrmals besiegt wurden. Bald mischten sich jedoch fremde Staaten ein, und Preußen wurde im vertrage zu Glmütz von Österreich gezwungen, Schleswig-Holstein seinem Schicksale zu überlassen. 7. Friedrich Wilhelm Iv. gründet eine Flotte, während des Rampfes gegen Dänemark waren preußische Handelsschiffe von der dänischen Flotte weggenommen
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