Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Realienbuch - S. 51

1908 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
51 I umgangen werden konnte, genau vorgeschrieben. Wer bei sandigen oder sumpfigen Stellen zur Seite fuhr oder einen Nichtweg einschlug, hatte hohe Strafe zu zahlen. Warf der Wagen um oder berührte die Achse den Boden, so gehörte die abgefallene Ware oder wohl gar der Wagen nebst Ladung dem Herrn des Grund und Bodens, auf dem das Unglück geschehen war. Führte der Weg über eine Brücke, so mußte ein Brückengeld gezahlt werden. Wo Räuber und Wege- lagerer den Weg unsicher machten, da mußte sich der Kaufherr von dem Herrn des Landes das Geleit kaufen, wofür ihn dieser ungefährdet durch sein Gebiet führen ließ. Erst nach wochenlanger, mühseliger Fahrt kam der Kaufherr — nicht selten nur mit einem Bruchteile der gekauften Waren — in der Heimat an. Trotz all dieser Hindernisse, die dem Handel bereitet wurden, wuchs der Reich- tum der Kaufherren. In Augsburg hatten zur Neformatiouszeit die Fugger und Welser die Schuldverschreibungen mancher Fürsten in ihrer Truhe. Die Juden waren von den Zünften und Kaufmannsgilden ausgeschlossen. Sie wurden als Geldwechsler und Geldverleiher reich. Den Christen war das Zinsnehmen von der Kirche als Wucher verboten. Die Juden aber nahmen für größere Darlehen bis 33>/3°/o, für kleinere sogar bis 4r/3 °/o, Wer in ihre Hände fiel, kam oft um Haus und Habe. Kriegführenden Fürsten schossen sie häufig das nötige Geld vor und bekamen dafür Schutz und mancherlei Vorrechte. Von Zeit zu Zeit machte sich der Haß gegen die Juden, denen man törichterweise auch die Schuld an manchem Volksunglück zuschob, in furcht- baren Verfolgungen Luft. So wurden in Basel die Juden nach der Weihnacht 1348 in ein hölzern Häuslein zusammengeschlossen und jämmerlich im Rauch erstickt. In demselben Jahre wurden zu Straßburg auf einem hölzernen Gerüst 2000 Juden verbrannt. 5. Die F)ania. Zur Zeit des Faustrechts lauerten die Raubritter nicht selten den vorüberziehenden Kaufleuten an der Heerstraße auf oder plünderten ihre Schiffe, die den Rhein und die Elbe befuhren. Auch machten Seeräuber die Schiffahrt auf der Nord- und Ostsee un- sicher. Da ver- einigten sich Lübeck und Hamburg (1241) und be- schlossen, sich ge- gen diese Räu- der zu schützen. Sie schufen sich ein eigenes Heer und rü- steten Kriegs- schiffe aus, die die Kanffahrer auf der Elbe u. a. Flüssen sowie auf der Nord- und Ostsee in Schutz nahmen. Diesen Bund nannte man die Hansa. Bald traten nun auch noch andere Städte diesem Bündnis bei, wie Braunschweig, Stralsund, Stetlin, Cöln, Frankfurt a. O., Königsberg, Magdeburg usw., im ganzen über 80 Städte, und es dauerte nicht lange, so zitterte alles vor der Macht der Hansa. Sie Burgtor in Lübeck. 4*
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer