1907 -
Leipzig [u.a.]
: Teubner
- Hrsg.: Franke, Max, Schmeil, Otto
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schultypen (WdK): Simultanschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Simultanschule
- Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
- Konfession (WdK): Konfessionell gemischt
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Geschichte.
I
häufig räuberische Einfälle in das Frankenreich unternahmen, bot Rarl den Heerbann
seines ganzen Reiches auf und eroberte ihre zwischen Donau und Theiß gelegene feste
Hauptstadt. Dabei erbeutete er unermeßliche Reichtümer, die die Rvaren andern Völkern
geraubt hatten (Ostmark). — Ris in der Völkerwanderung die deutschen Stämme das
Land zwischen Elbe und Weichsel verlassen hatten, waren slawische Volksstämme, nämlich
die wenden und Sorben, von Osten her bis zur Elbe und Saale vorgedrungen.
Da sie in den deutschen Grenzgebieten häufig raubten und plünderten, fiel Rarl in
ihr Land ein. Dann ließ er bei Halle, wo sich wertvolle Salzquellen befinden, und bei
Magdeburg zum Schutze gegen sie feste Burgen erbauen (sorbische Mark). — Ruch
gegen die Dänen mußte Rarl zu Felde ziehen. Er machte die Eider zur Grenze seines
Reiches und legte in der Gegend von Itzehoe eine feste Burg an (dänische Mark).
4. Rarl stl$ £anöe$üöter. a) Ordnung des Heerbannes. Zeit alter Zeit waren
im fränkischen Reiche alle freien Männer zum Heeresdienste verpflichtet. Sie mußten
sich dazu mit Nahrung auf drei Monate, sowie mit Waffen und Rleidung auf ein halbes
Jahr versehen. Infolge der häufigen und langen Rriege wurden viele Freie aus Not die
Lehnsmänner mächtigerer Herren, die ihnen dann einen großen Teil des Heeresdienstes
abnahmen. Rarl behielt zwar die Wehrpflicht aller Freien bei, rief aber, besonders
bei Rriegen in fernen Gegenden, immer nur einen Teil des Heerbannes zu den Waffen.
In der Regel mußten Freie, die mehr als 90 du Land besaßen, sowie die Träger großer Lehen
zu Roß und mit Panzer zu Felde ziehen. Freie Besitzer von Gütern zwischen 30 und 90 ha
und Träger kleinerer Lehen dienten zu Fuß mit Speer und Bogen. Rrmere Freie wurden ent-
weder ganz vom Heerbanne befreit, oder mehrere, gewöhnlich vier, stellten gemeinsam einen Mann
ins Feld. Die Bischöfe und die Rlöster sandten ihre Lehnsleute und Vögte! außerdem lieferten
sie Rosse, Nahrungsmittel und heergerät.
b) Verwaltung. Gleich den alten fränkischen Landesteilen wurden die neu
eroberten Gebiete in Gaue eingeteilt, denen Grafen vorstanden. Diese hielten mit
sieben Schöffen die gewöhnlichen Gerichtssitzungen ab (S. l 8). Rur dreimal im Iahre be-
riefen sie Gaugerichtsversammlungen, zu denen alle freien Männer des Gaues erscheinen
mußten. Daß die Freien nicht mehr wie früher zu jedem Gerichtstage zu kommen
brauchten, war für sie eine große Erleichterung. Über allen Gerichten stand das Rönigs-
gericht, bei dem Rarl selbst den Vorsitz führte. Der Graf beaufsichtigte auch die
königlichen Landgüter und war im Rriege Heerführer seines Gaues. Damit Grafen
und Bischöfe ihre Rmter recht verwalteten, wurden je zwei Rönigsboten, ein welt-
licher und ein geistlicher, über mehrere Gaue und Bistümer gestellt. Sie mußten
vierteljährlich wenigstens einmal in jedem Gaue erscheinen und dem Raiser genauen
Bericht erstatten. Im Mai eines jeden Iahres hielt Rarl eine Reichsversammlung ab,
auf der die weltlichen und geistlichen Großen zu wichtigen Beratungen zusammenkamen;
auch jeder Freie durfte daran teilnehmen. Die auf diesem „Maifelde" beschlossenen
Gesetze ließ Rarl niederschreiben und im ganzen Reiche zur Geltung bringen.
c) Sicherung des Reiches. Über die Grenzgebiete, die Marken, setzte Rarl
kriegserfahrene Männer als „Markgrafen". Damit nicht bei jedem Grenzstreite der
Heerbann aufgeboten werden mußte, teilte er ihnen Lehnsmannen zu, die längere Zeit
unter den Waffen blieben und die Grenzburgen bewachten. Rn den Mündungen der
Flüsse sorgten wachtschiffe und Beobachtungsposten für die Sicherheit des Reiches.
ä) Sorge für Rirche und Schule. Die Rirche stand bei Rarl in hohem
Rnfehen: die Bischöfe beschenkte er reichlich und stellte sie den Gaugrafen gleich. Er