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1. Realienbuch - S. 34

1907 - Leipzig [u.a.] : Teubner
34 Geschichte. I 3. Papst Gregor Vii. Huf dem päpstlichen Stuhle saß damals Gregor Vii. Er war der Sohn eines italienischen Zimmermanns und hieß eigentlich Hildebrandt. Schon als Mönch hatte er sich durch tugendhaften Wandel und große Gelehrsamkeit ausgezeichnet. Sobald er zum Oberhaupte der Kirche erwählt worden war, ver- folgte er mit Festigkeit und gewaltiger Willenskraft das Ziel, die Kirche von der weltlichen Herrschaft unabhängig zu machen und sie durch Abstellung aller Mängel und Mißbräuche zur höchsten Macht der Erde emporzuheben. Zu diesem Zwecke untersagte er die Simonie, d. h. die Erwerbung geistlicher Rmter durch Kauf oder Bestechung (vgl. Rp.-Gesch. 8, 12). Die Bischöfe sollten von den Geistlichen der bischöflichen vomkirche gewählt und vom Papste bestätigt werden,- ihre Einsetzung (Investitur) durch den Kaiser oder andre weltliche Fürsten wurde für unzulässig erklärt, weiter wurde bestimmt, daß die Päpste ohne Bestätigung durch den Kaiser von den vornehmsten Geistlichen, den Kardinälen, erwählt wurden. — Den Zölibat, d. h. die alte Vorschrift, daß die Geistlichen ehelos sein sollten, suchte Gregor Vii. in der ganzen Christenheit streng durchzuführen, und er verbot dem christlichen Volke, verheirateten Priestern zu gehorchen, sowie bei ihnen Messe zu hören. 4. Beginn des Bampfer zwischen Kaiser und Papst. Durch das verbot der Simonie und der Investitur der Bischöfe kam es zwischen Gregor Vii. und Kaiser Heinrich Iv. zu offenem Zwiespalte. Rls der Kaiser die Bischöfe weiter ernannte, be- legte Gregor Vii. vier von ihm eingesetzte Bischöfe und einige seiner Ratgeber mit dem Kirchenbann, wer im Banne war, wurde von Gottesdienst und Sakramenten aus- geschlossen und durste nach seinem Tode nicht kirchlich beerdigt werden. Dem Kaiser selbst verbot der Papst Investitur und Simonie und forderte ihn auf, Buße zu tun. Daraufhin berief Heinrich Iv. eine Kirchenversammlung nach Worms und ließ den Papst für unrechtmäßig gewählt und für abgesetzt erklären, hieraus sprach Gregor Vii. über Heinrich den Bann aus und entband alle seine Untertanen von dem Eide des Gehorsams. 5. Banosta. Rls die Nachricht, daß Heinrich im Banne sei, nach Deutschland kam, empörten sich die Sachsen von neuem. Die süddeutschen Fürsten hatten schon längst ungern bemerkt, wie des Kaisers Macht gewachsen war. Sie beschlossen, einen andern König zu wählen, wenn Heinrich nicht innerhalb eines Jahres vom Banne entbunden sei. Sie luden auch den Papst ein, auf einem Reichstage zu Rugsburg zu erscheinen und über Heinrich die Entscheidung zu fällen. Um zu verhindern, daß der Reichstag zustande kam, und um den Fürsten den Grund zu seiner Rbsetzung zu nehmen, mußte Heinrich vom Banne loskommen. Er beschloß daher, eiligst selbst nach Rom zu ziehen und mit dein Papste Versöhnung zu suchen. Die ihm feindlich gesinnten Herzoge von Schwaben und Bayern, die erreichen wollten, daß er im Banne blieb und die Krone verlor, hielten jedoch alle deutschen Rlpenübergänge besetzt. Da zog Heinrich, begleitet von seiner treuen Gemahlin und seinem kleinen Sohne, mit wenigen Gefährten auf einen: weiten Uniwege nach Frankreich, von dort aus überschritt er unter- großen Gefahren aus dem mit Schnee und Eis bedeckten Passe des Mont Lenis die West- alpen und langte endlich glücklich in der Po-Ebene an. Der Papst, der schon auf dem Wege nach Rugsburg war, glaubte, der Kaiser nahe in feindlicher Rbsicht und zog sich, da mehrere norditalische Fürsten auf der Seite Heinrichs standen, nach dem festen Schlosse Kanossa zurück, vor dem Eingänge desselben erschien Heinrich Iv. an drei hintereinander folgenden Tagen als reuiger Sünder in Büßertracht. Rm Rbende des dritten Tages fand er mit seinen Begleitern Einlaß und wurde durch den Papst vom Banne losgesprochen.
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