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1. Realienbuch - S. 42

1907 - Leipzig [u.a.] : Teubner
42 Geschichte. I und Bildsäulen prächtig ausschmückte. Die Zahl der kirchlichen Feste wurde erhöht und der Gottesdienst, bei dem die Priester in schön gestickte Gewänder gekleidet waren, durch Kirchenmusik feierlicher gestaltet, viele reiche Stiftungen flössen daher auch der Kirche zu und zeugten von dem frommen Sinne, der zu dieser Zeit das Volk beherrschte. 3. Die Klöster. Der Landbesitz der Klöster war durch Schenkungen im Lause der Zeit ungeheuer gewachsen. Die Mönche, deren es in manchen Klöstern einige hundert gab, wußten den Grundbesitz fortgesetzt zu vermehren, indem sie Mald rodeten und Sümpfe entwässerten. Mühlen und Backhäuser, Keltereien und Brauhäuser, Merk- stätten für Schmiede, Gerber und Sattler befanden sich hinter den Klostermauern. Die Mönche trieben Bergbau und gewannen Salz, sie bauten Brücken und Masser- leitungen, sie führten aus Italien und Frankreich feine Gemüse und edle Obstsorten ein. Die Klostergebäude wurden unter der Leitung geschickter Mönche aus Steinen aufgebaut. Die Kirchen errichtete man in Form eines Kreuzes und verzierte die Fenster mit Säulen und Kundbögen (romanischer Stil). Die Altäre wurden mit Gemälden und Elfenbeinschnitzereien, die Ehorstühle mit kunstvollen holzbildhauer- arbeiten, die Decken und Zeitenwände mit Malereien geschmückt. Die Missenschaften fanden eifrige Pflege. Die Merke der alten römischen Dichter und Geschichtschreiber vervielfältigte man durch Abschreiben; die Überschriften der einzelnen Abschnitte wurden mit Farben kunstvoll ausgemalt. Manche Klosterschulen (Fulda, St. Gallen u. a.) erlangten großen Kuf. Sn den Nonnenklöstern fanden viele unverheiratete Töchter des Adels eine Heimat. Ii. Entwicklung der Verufsstände. l. Die Fürsten. l. Entstehung der fürstlichen Häuser. Inder Zeit vom vertrage zu Verdun (843) bis zum Aussterben der Karolinger hatten sich die fünf Stammesherzogtümer Sachsen, Franken, Schwaben, Bayern und Lothringen gebildet. Unter den sächsischen Kaisern war die herzogswürde erblich geworden; unter den Hohenstaufen wurden die alten Herzogtümer an weltliche und geistliche Große verteilt. Ungefähr von dieser Zeit an rechnete man die herzöge, Land-, Mark- und Burggrafen, die Grafen, Erzbischöfe, Bischöfe, sowie einzelne Abte zu den Fürsten. Die weltlichen Fürsten waren fast alle aus dem Grafenstande hervorgegangen. Ihre Lehen, die sie für die Verwaltung des Grafen- amtes erhalten hatten, waren erblich geworden; durch die Gerichtsbußen, die sie über Schuldige verhängten, und die ihnen zuflössen, wurden sie reich. Kaiser Friedrich Ii. er- kannte die weltlichen Fürsten sogar als erbliche „Landesherren" an und überließ ihnen das königliche Kecht, Münzen zu prägen, Bergbau zu treiben, sowie auf Märkten, an Flüssen und Megen Zölle zu erheben. So wurden sie innerhalb ihres Gebietes fast unabhängig vom Kaiser. Dadurch, daß die Fürsten ihr Land häufig unter ihre Söhne teilten, wuchs die Zahl der fürstlichen Häuser immer mehr; aber der Besitz der einzelnen Familien, von denen jede ihre besonderen Lehnsleute und Dienstmannen hatte, wurde immer kleiner. Starb ein Fürstenhaus aus, so behielt der Kaiser das erledigte Lehen für sich, oder er übergab es einem andern Fürsten. Dies geschah durch Überreichung einer Lanze, an der eine Fahne befestigt war. Die geistlichen Fürsten wurden durch Überreichung eines Zepters belehnt.
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