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1. Realienbuch - S. 47

1907 - Leipzig [u.a.] : Teubner
I Geschichte. 47 die abgaben, die früher in Getreide und Vieh geleistet wurden, mit Geld bezahlt werden dursten; denn auf den Märkten der Städte erhielt er viel mehr Geld für seine Er- zeugnisse als früher. Die arbeiten für die Gutsherrschaft, die „Fronden", waren gering und erstreckten sich manchmal nur auf Instandhaltung der Wege und Drücken, an den zahlreichen kirchlichen Festen herrschte frohes Leben in den Dörfern, und die jungen Leute tanzten fröhlich unter der vorflinde. Die Dleidung der Dauern wurde reicher, und mehrfach mußte ihnen das Tragen ritterlicher Waffen verboten werden. 2. Niedergang, vom l4. Jahrhundert an, als die Dreuzzüge aufgehört hatten und die Besiedelung der östlichen Länder zum Stillstand gekommen war, reichte das ackerland für die wachsende Bevölkerung nicht mehr aus. Durch Erbteilungen wurden die Zinsgüter so klein, daß sie für die Ernährung einer Familie nicht mehr genügten. Der Bauer wurde daher vielfach wieder zum hosarbeiter. Der ärmer und roher werdende Ddel vermehrte die abgaben und Fronden will- kürlich und nahm nicht selten die Zinsgüter unter nich- tigen Vorwänden ganz an sich („Bauernlegen"). Buch an die Dirche und den Landesherrn hatte der Bauer schwere abgaben zu entrich- ten. Er wurde zu den Jagden seines Herrn als Treiber aufgeboten und mußte die Hunde unterhalten; wenn aber das wild feine mühsam bestellten äcker verwüstete, durste er es bei schweren Strafen nicht töten. Damit der Bauer jedoch sein Land nicht verlassen sollte, unter- sagte man den Städten, freilich nur selten. 3. Die freien Dauern. 3n den Bergen der Schweiz, an der Nordsee bei den Friesen und in Westfalen hatten sich freie Bauern erhalten. Sie saßen noch auf eigenem Besitz und hatten Wald und Wild, Wasser und Weide gemeinsam. Sie duldeten keinen Herrn über sich und leisteten niemandem Fronden und abgaben. Mehrmals versuchten benachbarte mächtige Fürsten, sie zinsbar zu machen; aber sie verteidigten tapfer ihre alte Freiheit und schlugen die Ritterheere, die gegen sie ausgesandt wurden. Bäuerin und Bauer (um 1500) nach a. Dürer. Pfahlbürger aufzunehmen. Befolgt wurde das verbot 4. Die heilige Feme. Während sonst überall im Deiche im Namen der welt- lichen und geistlichen Fürsten Recht gesprochen wurde, erhielten sich unter den freien Bauern Westfalens die uralten königlichen Volksgerichte, die auf der früheren Gau- einteilung beruhten (vgl. 5. 18 u. 24), Da es ein allgemeines deutsches Gericht, vor dem auch die vornehmsten erscheinen mußten, nicht gab und im Deiche Ordnung und Sicherheit immer mehr schwanden, dehnte dieses Freigericht seine Wirksamkeit nach und nach über ganz Deutschland aus. Man nannte es die „heilige Feme". Freischöffe
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