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1. Realienbuch - S. 57

1907 - Leipzig [u.a.] : Teubner
I Geschichte. 57 2. Der Nurverein zu Reuse. Zu dieser Zeit hatten die Könige von Frankreich den päpstlichen Stuhl unter ihren Einfluß zu bringen verstanden, so daß nur französische Geistliche zu Päpsten gewählt wurden. Sie bewogen diese sogar, nicht in Nom, sondern in Frankreich zu leben. Dort haben die Päpste 75 Jahre lang ihren Wohnsitz gehabt. — Französische Ränke brachten es dahin, daß der Papst den Kaiser Ludwig nicht anerkannte, ihn in den Bann tat und alle versuche einer Aussöhnung zurückwies. Da kamen die Kurfürsten 1538 auf dem Königsstuhl seinem turmartigen Bauwerke) zu Reuse a. Rh. zusammen und erklärten, ,,die Kaiserwürde stamme von Gott, und ein rechtmäßig gewählter Kaiser sei auch ohne die päpst- liche Krönung Reichsoberhaupt". 5. Rarl Iv. und die Goldene Vulle (1356). Rach Ludwig von Bayern kam Karl Iv. von Luxemburg zur Regierung. Er gründete im Osten des Reiches eine große ^aus- macht, indem er Schlesien, mit seinem Erblande Böhmen vereinigte, vie Mark Brandenburg brachte er durch Kauf an sich (5.73,2). Um das Reich kümmerte er sich wenig, aber in seinen eigenen Ländern war er ein guter Herrscher, der für strenge Ordnung und vortreffliche Rechtspflege sorgte. In seiner Hauptstadt Prag gründete er vie erste deutsche Hochschule (Universität). Unter seiner Regierung wurde ein wichtiges Reichsgrundgesetz, die goldene Bulle, erlassen (so ge- nannt nach der goldenen Kapsel, die das daranhängende Siegel enthielt). Darin wurde be- stimmt, daß drei geistliche und vier weltliche Fürsten (die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Eöln, der König von Böhmen, der Markgraf von Brandenburg, der Pfalzgraf bei Rhein und der Herzog von Sachsen-Wittenberg) den Kaiser wählen sollten. 5lls Stadt der Wahl wurde Frankfurt a. M., als Krönungsort Rachen bestimmt, vie sieben Kurfürsten erhielten große Vor- rechte, ihre Länder waren erblich und durften nicht geteilt werden. 4. Raiser Sigismund 1410—1437. Als Sigismund, Karls Iv. Sohn, Kaiser wurde, herrschte in der Thristenheit große Verwirrung. Drei Päpste gab es zu gleicher Zeit. In Prag war ein kühner Hochschullehrer, Johann huß, aufgetreten und hatte in seinen predigten auf mancherlei Mißstände in der Kirche hingewiesen. Dabei waren von ihm Grundsätze verbreitet worden, die der kirchlichen Lehre widersprachen. Um die Einheit der Christenheit wiederherzustellen und über Johann huß zu entscheiden, wurde eine Kirchenversammlung nach Konstanz am Bodensee berufen. Sie dauerte von 1414—1418 und war zugleich Reichstag, viele geistliche und weltliche Fürsten, Geistliche, Ritter und fahrendes Volk, wohl an 80 000 Menschen, kamen zusammen. Es wurde die Absetzung aller drei Päpste beschlossen und ein neuer Papst gewählt. Johann huß war im vertrauen auf den Schutz, den ihm der Kaiser versprochen hatte, auch gekommen. Er wollte seine Lehren nicht widerrufen und wurde 1415 als Ketzer verbrannt. Sein Tod rief bei seinen zahlreichen Anhängern in Böhmen große Erbitterung hervor, und fast 20 Jahre lang verwüsteten sie in den furchtbaren Hussiten- kriegen die Nachbarländer. In Konstanz setzte Kaiser ^Sigismund den Burggrafen Friedrich Vi. von Nürnberg, der ihm bei seiner Wahl treue Dienste geleistet hatte, zum erblichen Verweser der Mark Brandenburg ein. Später belehnte er ihn dort auch feierlich mit der Kur- und Erzkämmererwürde (1415). — Nach Sigismunds Tode wurde wieder ein habsburgischer Kaiser gewählt. Seit dieser Zeit (1438) bis zur Auflösung des alten deutschen Reiches (1806; s. 5. 100) blieb die Kaiserkrone ununterbrochen bei dem Hause Habsburg. 5. Maximilian 1.1493—1519. von den Habsburgischen Kaisern wurde Maximilian I. der volkstümlichste. Er war ein kühner Jäger (Gedicht: Die Martinswand) und ein Freund ritterlicher Übungen. Obgleich die Blütezeit des Rittertums längst vorüber war, veranstaltete er noch Turniere und beteiligte sich selbst daran. Deshalb bekam er den Beinamen „der letzte Ritter". — Um Frieden und Ordnung zu erhalten, wurde unter seiner Regierung auf einem Reichstage ein „ewiger Landfriede" eingesetzt, d. h. bei Strafe der Reichsacht wurden alle Fehden verboten. Damit dieses Gesetz auch durchgeführt werden konnte, teilte man das Reich in zehn Kreise und setzte über jeden einen Fürsten als Kreisobersien. Streitigkeiten sollten friedlich durch das neu-
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