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1. Realienbuch - S. 96

1907 - Leipzig [u.a.] : Teubner
96 Geschichte. I flössen in die Staatskasse. Friedrich ließ auch „das allgemeine preußische Landrecht", ein Gesetzbuch, ausarbeiten, das bis l900 in Geltung geblieben ist. vor dem Gesetze waren alle Preußen gleid); auch der König stellte sich unter das Recht. So schus Friedrich der Große den preußischen Richterstand und machte Preußen zu einem Rechts- staate (Erzählung vom Müller zu Sanssouci). g) Schule. Durch ein Gesetz, das „General-Land-Schulreglement", wurde die allgemeine Schulpflicht eingeführt und die Schulaufsicht geordnet. Für die Heranbildung eines tüchtigen Lehrerstandes sorgte Friedrich durch Gründung von Lehrerseminaren. In einzelnen Fällen stellte er auch alte Soldaten als Lehrer an; sie mußten aber ihre Befähigung durch eine Prüfung nachweisen. l O. Erwerbung westpreuhenr. Das Königreich Polen (Hauptstadt Warschau) war von inneren Streitigkeiten und häufigen Bürgerkriegen zerrissen. Der zahlreiche übermütige Rdel hielt die gänzlich verkommenen Bauern in Knechtschaft; einen Bürger- stand gab es nicht. Da der nicht mehr lebensfähige polnische Staat eine Gefahr für die Nachbarn war, kamen Rußland, (Österreich und Preußen überein, die an ihre Länder grenzenden Gebiete Polens in Besitz zu nehmen und nur einen Geil als König- reich weiterbestehen zu lassen. Bei dieser Teilung Polens (1772) fiel Westpreußen außer Danzig und Thorn, sowie das Gebiet an der Netze Friedrich dem Großen zu, so daß zwischen Ostpreußen und Brandenburg-Pommern nunmehr die Verbindung hergestellt war. (Karte!) Da nun das ehemalige Ordensland Preußen (S. 73) fast ganz zu seinem Staate gehörte, nannte sich Friedrich von dieser Zeit an „König von Preußen". Das neuerworbene Gebiet befand sich freilich in jammervollem Zustande. Ganze Land- striche waren unbebaut; Wölfe machten im Winter nicht selten den Verkehr unmöglich. Die Häuser lagen selbst in den Städten in Schutt und Trümmern, und die Menschen wohnten nicht selten zusammen mit ihren Haustieren in Kellern und Erdhöhlen. Ohne Schulen, ohne ordentliches Gericht, ohne Post, ohne Rrzte und Rpotheken lebte das Volk in fast tierischer Roheit stumpf dahin. Unter der Fürsorge Friedrichs, der sofort eine geordnete Verwaltung einführte, blühte das Land schnell auf. Der Netzebruch wurde entwässert; bald verband der Bromberger-Kanal Weichsel und Oder; Straßen wurden gebaut, Schulen errichtet und deutsche Handwerker in das Land ge- zogen. In wenigen Jahren wendete Friedrich 7 Millionen Taler zu Verbesserungen aus. Seine Rrbeit hatte so sichtbare Erfolge, daß benachbarte polnisch gebliebene Landschaften ihn baten, auch preußisch werden zu dürfen. Deutsches Wesen und deutsche Bildung, die durch die lange Polenherrschaft fast vernichtet worden waren, zogen auf diese weise jetzt von neuem in das alte Ordensland ein. — Westpreußen ver- dankt sein Blühen und Gedeihen einzig und allein der preußischen Verwaltung. i i. Friedrich der Große und dar deutsche Reich, noch einmal mußte Friedrich gegen Österreich das Schwert ziehen. Ris die Kurfürsten von Bayern ausstarben, wollte der Kaiser das Land an sich nehmen. Friedrich erhob dagegen Einspruch und rückte mit seinen Truppen in Böhmen ein. Ehe es aber zu Feindseligkeiten kam, gab der Kaiser nach, und Bayern fiel an die verwandten des verstorbenen Kurfürsten. Später schlossen sich mehrere deutsche Fürsten mit Friedrich zu einem Bunde zusammen, um unter Preußens Führung Schutz gegen die Erweiterungsgelüste des Kaisers zu finden. 12. Friedrichs Lebensende. Friedrich der Große war ein einsamer Mann ge- worden. Seine alten Freunde waren gestorben; seine Gemahlin Thristine lebte ent- fernt von ihm und hat bei seinen Lebzeiten Sanssouci nie betreten. Ruch das geliebte
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