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1. Realienbuch - S. 104

1907 - Leipzig [u.a.] : Teubner
104 Geschichte. I heiraten wollten, erst die Erlaubnis des Gutsherrn. Um dem Lauer Liebe zur heimatlichen Erde einzupflanzen, hob Freiherr von Stein die Erbuntertänigkeit auf. Da- durch machte er den Lauer zu einem freien Guts- besitzer, der mittust auf seinem Lande tätig war und durch Urbeit nunmehr vorwärts kommen konnte. Uuch dem Handel oder dem Handwerke durfte er sich zuwenden. — Für den Lürgerstand wurde die ,,Städteordnung“ gegeben. Lisher waren die Lürgermeister vom Könige ernannt worden, ohne daß man die Bewohner der Städte dabei fragte. Um liebsten nahm man ausgediente Offiziere, die aber für die Bedürfnisse und Wünsche der Einwohner oft wenig Verständnis besaßen, von nun an wählten die Bürger Männer aus ihrer Mitte zu Stadtverordneten, und diese wählten die Mitglieder der ausführenden Obrigkeit, des Magistrats. Sie berieten selbst über die Einrichtungen ihrer Stadt und führten ihre Beschlüsse auch selbständig aus; die Legierung behielt nur die Oberaufsicht. Durch die Städteordnung wurde bei der städtischen Bevölkerung Teilnahme für die An- gelegenheiten von Stadt und Staat geweckt. — Bisher war in jedem Handwerke nur eine bestimmte Zahl von Meistern zugelassen. Dieser Zunftzwang wurde abgeschafft, und jeder tüchtige Mann konnte von nun an selbständig sein Handwerk betreiben. Mit dieser „Gewerbesreiheit" wurde der Grund für das Uufblühen der Industrie gelegt. Luch Grundbesitz konnte der Bürger von jetzt an erwerben; die Rittergüter blieben nicht mehr dem Udel vorbehalten. Der Edelmann anderseits durfte ungehindert Handel und Gewerbe treiben. Uuf diese Weise wurden die Schranken zwischen den Gliedern des Volkes weg- geschafft und alle Stände in den Dienst der Gesamtheit gestellt. — Durch verkauf von Staatsländereien und durch äußerste Sparsamkeit gelang es dem Freiherrn von Stein, fast die ganze Kriegsschuld abzutragen, so daß Napoleon nach zwei Jahren den größten Teil seiner Truppen aus Preußen zurückziehen mußte. Das Heerwesen wurde durch General von Scharnhorst umgestaltet. Er war eines Bauern Sohn und hatte es durch außergewöhnliche Tüchtigkeit zu seiner hohen Stellung gebracht. Die Soldaten wurden nicht mehr wie bisher angeworben, sondern jeder gesunde Preuße war wehrpflichtig. Nicht eine Strafe, sondern eine Ehre war es von nun an, des Königs Nock zu tragen. Die Prügelstrafe wurde abgeschafft und die Kleidung der Soldaten zweckmäßiger eingerichtet. Die ,,allgemeine Wehrpflicht" konnte allerdings erst später völlig durchgeführt werden, da Preußen nur 42 000 Mann unter Waffen halten durste. Um jedoch eine größere Zahl kriegstüchtiger Männer zur Verfügung zu haben, entließ Scharnhorst von jeder Kompanie monatlich 5 — 6 Mann und stellte dafür wieder Nekruten ein. Die Gsfizierstellen wurden jedem zugänglich ge- macht, der sich im Frieden durch Bildung, im Kriege durch Tapferkeit auszeichnete. In geistiger Hinsicht bereitete sich ebenfalls eine Erneuerung im Volke vor. Einsichtsvolle Männer, wie der Professor Fichte, der Prediger Schleiermacher, der Dichter Urndt ermahnten in eindringlichen Worten die deutsche Jugend, die Selbstsucht abzulegen und für das Vaterland Opfer zu bringen. Der Gymnasiallehrer Freiherr von Stein.
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