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1903 -
Berlin
: Schnetter
- Autor: ,
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Regionen (OPAC): Berlin
- Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
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und Kölln; in kurzer Zeit war ganz Brandenburg evangelisch. Die großen
Klostergüter wurden, wie überall in den evangelischen Ländern, eingezogen
und ans diesen Einnahmeie Hospitäler und Schulen gebaut.
Der schlesische Erbvertrag und die Mitbelehnung über Preußen. Mit
Erfolg hat Joachim der Ii. für die Größe seines Hauses gesorgt. 1537 schloß
er mit dem Herzog von Liegnitz. Brieg und Wohlan einen Erbvertrag; da-
nach sollten nach dem Anssterben der Herzöge von Liegnitz ihre Länder an
Brandenburg, nach dem Aussterben der Hohenzollern in der Mark und in
Franken die böhmischen Lehnsgüter der Mark an die überlebenden Herzöge
von Liegnitz fallen. Der König Ferdinand erklärte allerdings als Lehnsherr
den Vertrag für nichtig; aber Joachim hielt an der Gültigkeit des Vertrages
fest. Im Jahre 1569 erhielt Joachim Ii. vom polnischen Könige die Mit-
belehnnng über Preußen; dort regierte der minderjährige und schwachsinnige
Albrecht Friedrich als Vasall Polens. Bei den Unterhandlungen leistete ihm
sein kluger Kanzler Lampert Distelmeyer gute Dienste.
Mitregierung der Stände. Joachim Ii. war ein prachtliebender, ver-
schwenderischer Fürst; zu seiner Hofhaltung brauchte er große Geldsummen.
Dazu kamen noch die Kosten für die Festungsbanten in Küstrin und Peitz.
für den Dom in Berlin und die Errichtung von Jagdschlössern im Grnne-
wald, in Köpenick, Grimnitz und anderen Orten. Diese vielen Ausgaben
brachten ihn in Geldnot. Der Kurfürst wandte sich an die Stände und bat
sie um eine Million Gulden. Die Stände bewilligten ihm diese Summe,
und die Schulden nmrden getilgt. Joachim mußte später noch einmal die
Hilfe der Stände in Anspruch nehmen. Diesmal bewilligten sie zur Tilgung
der neuen Schuld eine hohe Abgabe auf Bier, sowie eine Erhöhung des
Hnfenschosses. Dafür mußte der Kurfürst die Mitregierung der Stände ge-
setzlich anerkennen. Ohne ihre Zustimmung durste er keine wichtige Landes-
sache vornehmen, kein Bündnis abschließen; die Steuerverwaltung wurde
einem ständigen Ausschuß übertragen.
Johann Georg 1571—1598. Joachims Ii. Sohn Johann Georg
war ein sparsamer Fürst und suchte die von feinern Vater hinterlassenen
Schulden zu tilgen. Er entließ nicht nur die Günstlinge des Vaters, sondern
bestrafte auch viele von ihnen. Der Schatzmeister, der Jude Lippold, wurde
angeklagt, daß er Joachim durch einen Zanbertrank vergiftet habe. Der
Kurfürst ließ ihn foltern und hinrichten. Die Juden wurden aus der Mark
vertrieben. — Der Kurfürst hatte selber in Frankfurt studiert und unterstützte
deshalb diese Universität sehr freigebig. In Berlin gründete er eine Muster-
schule, das Gymnasiuni zum grauen Kloster.
Joachim Friedrich 1598-1608. Johann Georg hatte in seinem
Testament eine Teilung der Mark verfügt. Der älteste Sohn Joachim Frie-
drich aber berief sich auf das Achilleische Hausgesetz und nahm die Mark
für sich in Besitz. Seine beiden Stiefbrüder entschädigte er. Er schloß näm-
lich mit ihnen und dem kinderlosen Markgrafen Georg Friedrich von Ans-
bach und Bayreuth den Geraer Hansvertrag (1598). In diesem wurden
die Stiefbrüder zu Erben in Ansbach und Bayreuth eingesetzt. Johann