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1. Teil 2 - S. 158

1910 - Hannover : Helwing
158 Preußen war mit Marie Eleonore, der Erbin des Herzogtums Cleve, ver- mählt. Der Ehe entsprossen nur Töchter. Die älteste derselben wurde Johann Sigismunds Gemahlin. Sie hatte rechtmäßige Ansprüche an das Erbe ihrer Mutter. Als ihr Vater gestorben war, machte ihr Gatte, Johann Sigismund, diese Ansprüche geltend, indem er das Herzogtum Cleve in Besitz nahm. Um seine neuen Untertanen leichter zu gewinnen, trat er zur reformierten Kirche über. Es fand sich aber noch ein anderer deutscher Fürst ein, der auch Erbansprüche an Cleve machte. Nach kurzem Kampf einigten sich beide dahin, daß Brandenburg das Herzogtum Cleve und die Graf- schaften Mark und Ravensberg erhielt (1614). Das Zeitalter der unumschränkten (absoluten) Monarchie. 8 8ti. Frankreich wird die erste Macht Europas. König Ludwig von Frankreich, a) Seine Hofhaltung. Deutschlands Kraft war durch den Zojühugen Krieg auf lange Zeit ver- nichtet. Die Hülflosigkeit des Reiches benutzte vor allen König Ludwig von Frankreich, um sein Reich und seine Macht zu vergrößern. Er war ein Herrscher voll Stolz und Würde, herrisch und ländergierig, üppig und leicht- fertig von Sitten. Sein Hofhält in Versailles blendete durch Glanz und ver- schwenderische Pracht die Augen der Welt. Fürsten und Adelige, Gelehrte, Künstler und Dichter aus allen Ländern scharten sich um den „Sonnen- könig". Was die Fürsten dort sahen und übten, brachten sie mit in die Heimat, um hier ganz nach dem Vorbild des Franzosenkönigs zu leben. So breiteten sich französische Sprache, Kunst und Wissenschaft, französische Mode und Lebensweise, aber auch französische Liederlichkeit und Sittenlosigkeit all- mählich über fast alle Höfe europäischer (auch deutscher!) Fürsten aus. b) Seine unumschränkte Alleinherrschaft. In Frank- reich wie in Deutschland war es bis dahin so gewesen, daß der Herrscher von Zeit zu Zeit die Reichsstände um sich versammelte, um mit ihnen über das Wohl und die Gesetze des Landes zu beraten. König Ludwig wollte das nicht mehr. In Frankreich sollte sein Wille allein gelten; denn seine Meinung war: „Der Staat, das bin ich!" Er allein gab seinem Volke Gesetze und nahm Steuern, soviel er wollte, und niemand durfte ihm dreinreden. Er war da zum Befehlen; das Volk aber zum unbedingten Gehorchen. E i n Herrscher, dessen Wille allein seinem Lande Ge- setze gibt, heißt ein unumschränkter (absoluter) Mo- narch; sein Reich eine absolute Monarchie. So wars in
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