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1. Teil 2 - S. 241

1910 - Hannover : Helwing
241 1807 verlor König Friedrich Wilhelm Jii. von Preußen im Frieden von Tilsit die Hälfte seines Reiches. 1808 gab König Friedrich Wilhelm 111. eine neue Städteordnung. Am 10. u. 18. Oktober 1813 besiegten die Verbündeten Napoleon bei Leipzig. Am 18. Juni 1815 schlugen Wellington und Blücher Napoleon bei Waterloo. 1815 wurde auf dem Wiener Kongreß der Deutsche Bund gestiftet.. 1848 war die Februarrevolution in Frankreich. 1850 bekanr Preußen eine Verfassung. 1861 wurde Wilhelm L König von Preußen. Am 18. April 1864 erstürmten preußische Truppen die Düppeler Schanzen. Am 3. Juli 1866 siegten die Preußen bei Königgrätz über die Österreicher. 1866 wurde der Norddeutsche Bund gestiftet. Am 2. September 1870 wurde Napoleon 111. bei Sedan gefangen ge- nommen. Am 10. Mai 1871 wurde der Friede zu Frankfurt a. M. geschlossen. Am 18. Januar 1871 wurde König Wilhelm 1. von Preußen deutscher Kaiser. 1888 bestieg Kaiser Wilhelm Ii. den Thron. Nultnrbildrr. 8 118. Ans der Geschichte des deutschen Bauernausstandes. 1. Der deutsche Bauer in der Urzeit war ein freier Mann (Frieling), denn er besaß Grundeigentum und durfte Waffen tragen. Hörige (Laten) und Knechte (Schalke) mußten sein Feld bestellen und seine Herde weiden. Er selber schweifte am liebsten mit Speer und Bogen im Walde umher, um Wildpret zu erbeuten, oder schmiedete seine Waffen, formte Töpfe und Urnen oder wob wollene Gewänder. Sein Blockhaus hatte er aus Holzgerüst (Fachwerk) mit Lehmwänden und Stroh- dach erbaut. Es harte weder Fenster noch Schornstein, aber bunt getünchte Giebel. Um das Haus lagen Garten, Grasplatz und teils auch Feldland. Das Ganze war mit einem Holzzaun oder einer lebendigen Hecke eingehegt. Solch ein Besitztum hieß eine Siedlung. Der Bauer saß entweder auf einenr E i n z e l h o f, besonders im nördlichen Niedersachsen, oder mit mehreren Standesgenossen zusammen in einem Dorfe, so inr südlichen Teile Niedersachsens und in Mittel- und Süddeutschland. Die freien Dorf- bewohner bildeten eine Sippe d. h. Blutsverwandte. Ihr Gesamtbesitz Weltkunde C. Ii. 16
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