Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Teil 2 - S. 249

1910 - Hannover : Helwing
249 Der M e i ft e r durfte sein Handwerk selbständig nüt Knechten und Lehrlingen betreiben. Er hatte selber mitzuarbeiten und die Arbeiten seiner Leute genau zu überwachen, denn er war verantwortlich für die Güte der- selben. Die Meister der Zunft hielten ihre Versammlungen meist am frühen Morgen („Morgensprachen"). Sie beratschlagten alle Angelegenheiten der Zunft, wählten die Aldermänner, fanden das Recht, sprachen Lehrlinge frei usw. Wichtige Beschlüsse wurden vom Zunftschreiber aufgeschrieben und in der Lade niedergelegt. Die Knechte (Gesellen) schlossen sich im Laus der Zeit zu Bruder- schaften zusammen, die in der Regel von dem Rat der Stadt bestätigt wurden. Die Gesellenbruderschaften vertraten die Interessen der Gesellen der: Meistern gegenüber. Ihre Versammlungen („Auflagen") hielten sie abends vor geöffneter Lade in der Herberge. Vorsitzender war der Alt- gesesi. Er führte auch die Verhandlungen zwischen der Bruderschaft und den Aldermännern. Jede Zunft hatte ihre eigene Herberge, die dem wandernden Gesellen freies Nachtquartier und Zehrung bot. Hier konnte der Hand- werksbursche zugleich erfahren, ob er am Ort Arbeit finden werde. — Der ledige Gesell hatte Wohnung und Kost beim Meister, mußte sich der strengen bürgerlichen Hausordnung fügen und teilte Freude und Leid mit der Meisterfamilie. Nicht selten wurde er durch Heirat ein Mitglied derselben. Die Lehrlinge. Wer ein Handwerk erlernen wollte, mußte sich beim Zunftmeister melden. Dieser untersuchte erst genau, ob der Bewerber ehelich geboren und „ehrlicher Leute" Kind sei. Waren diese Bedingungen erfüllt, so wurde er eingeschrieben und trat nun bei einem Meister in die Lehre. Die Lehrzeit, die er im Hause des Meisters verbrachte, dauerte 2—3 Jahre. Wenn der Meister ihm nach Ablauf der Lehrzeit bezerlgt hatte, daß er sein Fach verstehe, so wurde er „freigesprochen" und trat damit in deir Gesellenstand ein. In späterer Zeit trat an die Stelle des Meister- zeugnisses die Gesellenprüfung, welche die Zrlnftmeister abnahmen. ch Zunftkämpfe. Die Handwerker der Städte waren ursprüng- lich Hörige, die die Stadtluft frei machte. Sie waren mithin keine vollfreien Bürger, hatten darum auch keinen Sitz im Rat der Stadt. Da sie aber den Schutz der Stadt genossen, mußten sie auch die Stadt schützen helfen. Jeder Zunftgenoß hatte sich Schutz- und Trutzwaffen anzuschaffen, um sie im Fall der Not anzulegen und aus den Alarmplatz zu eilen. Wenn die Bürgerwehr ausrückte, so zogen die Zunftgenossen, in Schlachthaufen geordnet, unter ihrem Banner mit. War die Stadt zu verteidigen, so besetzten sie die ihnen angewiesenen Tore, Türme und Mauerabschnitte. Je mehr das Handwerk in den Städten aufblühte — und das geschah namentlich nach den Kreuz- zügen — nur so mehr wurden sich die Zünfte ihrer Wichtigkeit und Macht
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer