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1. Anschaulich-ausführliches Realienbuch - S. 47

1904 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
47 I mit dem Speer auf den Bären los und nahm den Kampf mit ihm auf. Am liebsten aber verfolgte er die flüchtigen Gemsen und erkletterte dabei nicht selten die steilsten Felsen. (Martinswand.) Im Turnier war er Meister, und als einst in Worms ein prahlerischer Franzose lange Zeit keinen Gegner finden konnte, war er der einzige, der den Kampf mit ihm aufnahm und ihn nach kürzern Anlauf in den Sand warf. Mit Maximilian schließt das Mittelalter; Pulver und Blei ver- drängten Schild und Lanze; die Turniere hörten auf; eine neue Zeit brach an. Er war der letzte Kaiser, der in den ritterlichen Künsten des Mittelalters erzogen war; daher sein Beiname „der letzte Ritter". 2. Die ersten Posten. In früheren Zeiten, als es noch keine Posten und Eisenbahnen gab, war das Reisen mit unzähligen Hindernissen verknüpft, und wer eine größere Reise antrat, nahm nicht selten vorher das h. Abendmahl und machte sein Testament. Schon der Deutsche Ritterorden richtete im 14. Jahr- hundert „Briefställe" und „Reitposten" ein. Reitende Boten beförderten die Briefe von einer Handelsstadt zur anderen. Nach Orten aber, die nicht an der Land- straße lagen, konnte man Briefe nur mit Gelegenheit oder durch eigene Boten senden. Pakete und Personen wurden durch Lohnkutschen befördert. Da richtete Maximilian durch den Grafen von Thurn und Taxis 1516 die erste regelmäßige Postverbindung zwischen Wien und Brüssel ein. Seinem Beispiele folgten bald andere Reichsländer; aber erst in der Mitte des 17. Jahrhunderts fing man an, auch Personen durch die Post zu befördern. Doch war es lange Zeit ein gewagtes Unternehmen, feine gesunden Glieder dem zerbrechlichen Postwagen anzuvertrauen. Die Fahrgäste der langsamen „Postschnecke" ahnten wohl noch nichts von der Großartigkeit und Schnelligkeit unseres heutigen Postverkehrs, der, unterstützt durch Eisenbahnen und Telegraphen, einem Sturmwinde gleich, sich um den ganzen Erdball bewegt. 3. Landsriede. Reichskammergericht. Auf dem Reichstage zu Worms wurde 1495 der „ewige Landfriede" gestiftet. Niemand sollte, so hieß es in der kaiserlichen Verkündigung, den anderen „befehden, bekriegen, berauben, fangen, belagern, noch auch irgend ein Schloß, Dorf, Hof oder Weiler einnehmen oder mit Brand oder in anderer Weise beschädigen." Damit war der Fehdelnst der Ritter ein Ende gemacht; denn Acht und Bann drohten demjenigen, welcher auf eigene Faust auszog, seinen Feind zu überfallen. Zur Schlichtung aller Streitig- keiten wurde das Reichskammergericht eingesetzt, das weder vom Kaiser noch sonst einem Landesherrn abhängig sein sollte. Alle deutschen Landstäude freuten sich dieser neuen Einrichtung, die Schweiz aber wollte sie nicht anerkennen und riß sich 1499 ganz vom Deutschen Reiche los. 4. Reichsheer. Reichssteuer. Um den Einfällen der Türken und Fran- zosen wehren zu können, errichtete Maximilian ein Reichsheer. Es bestand aus Söldnern, die meistens aus dem Bauernstande hervorgegangen waren und den Namen „Landsknechte" erhielten. (S. 54.) Zur Erhaltung dieses Heeres legte Maximilian eine Reichssteuer, den sogenannten „gemeinen Pfennig" auf. Jeder, der über 15 Jahr alt war, mußte von je 1000 Gulden seines Besitzes 1 Gulden, von 500 Gulden einen halben Gulden zahlen u. s. w. Mit der Einnahme dieser Steuer waren die Pfarrer beauftragt.
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