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1. Anschaulich-ausführliches Realienbuch - S. 58

1904 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
An die Stelle der allgemeinen Beichte war die Ohrenbeichte (Bekenntnis jeder einzelnen Sünde) getreten, der Heiligendienst sowie die Verehrung der Reliquien hatte überhand genommen, und beim Abendmahl entzog man den Laien den Kelch. (Nur der geweihte Priester durfte den Wein trinken, damit kein Tropfen des Blutes Christi verschüttet würde.) Besonders aber erregte das gottlose Leben vieler Geistlichen Anstoß. Ein Papst wurde wegen Meineides, Gotteslästerung, Mordes und Ehebruchs abgesetzt, und Johann Xxiii. war sogar in seiner Jugend Seeräuber gewesen. Dieser letztere Papst hatte noch 2 Gegenpäpste, und so gab es 3 Päpste aus einmal, die sich gegenseitig verfluchten und in den Bann taten. Und ivie das Haupt, so die Glieder. Die Priester waren meist sehr unwissend und führten nur zu oft kein Gott wohlgefälliges Leben. Das Volk wurde in Dummheit und Aberglauben erhalten. Wer in der Bibel las, wurde sogar als Ketzer bestraft. 2. Hus. Gegen die Irrlehren der Kirche trat am Ende des 14. Jahr- hunderts zuerst Johann Hus öffentlich auf. Johann Hus, eines Landmanns Sohn, war Prediger zu Prag, und zugleich Lehrer an der dortigen Hochschule. Als er einst als Jüngling die Erzählung von dem grausamen Feuertode des heiligen Laurentius las, sprang er auf und streckte seine Hand in ein nahe stehendes Kohlenfeuer, um zu sehen, ob er es dem Heiligen gleichtun könne. Durch seinen Freund Hieronymus lernte er die Schriften des Engländers Wykliff kennen. In diesen waren die Irrlehren der Kirche scharf angegriffen. Hus erkannte, daß Wykliff recht hatte. Freimütig geißelte Hus mit scharfen Worten die Sünden der Geistlichen, den Ablaß, den Aberglauben des Volkes re. und mahnte zur Umkehr. Besonders eiferte er auch dagegen, daß man dem Volke den Kelch beim h. Abendmahl ent- ziehe. Die Priester aber waren erbost über Hus und brachten die Sache vor den Papst. Dieser verbot ihm das Predigen, tat ihn in den Bann und sprach über die Stadt Prag, die es mit Hus hielt und die Ablaßbulle unter dem Galgen ver- brannt hatte, den Kirchenbann aus. (Während desselben blieben die Kirchen ver- schlossen, die Glocken verstummten, kein Geistlicher durfte den Toten zu Grabe folgen, und die Taufen und Trauungen mußten auf dem Kirchhofe vollzogen werden.) 3. Konzil zu Konstanz. Bald darauf bewog Kaiser Sigismund den Papst Johann Xxiii., eine Kirchenversammlung nach Konstanz zu berufen. Hier sollte eine Reformation der Kirche an Haupt und Gliedern vorgenommen werden. Hus verlangte, von dem Konzil gehört und beurteilt zu werden. Der Kaiser gab ihm einen Geleitsbrief, worin er ihm seinen besonderen Schutz zusagte, und auch der Papst versprach, es solle ihm kein Leids geschehen, und lvenn er auch des Papstes Bruder ermordet hätte. Als aber Hus in Konstanz ankam, ward er noch vor dem Verhör in ein ekelhaftes, ungesundes Gefängnis geworfen. Sigismund, hierüber unwillig, ward von den Geistlichen durch die Worte beruhigt, einem Ketzer brauche man das gegebene Versprechen nicht zu halten. Hus verfiel in eine schwere Krankheit und war dem Tode nahe. Kaum genesen, ward er in die Domkirche geführt, wo das Konzil versammelt war. Aller Augen sahen auf ihn. Nach seiner gewaltigen Verteidigungsrede forderte man, er solle seinen als ketzerisch bezeichneten Lehren abschwören. Er aber sprach: „Wenn man mich aus der Bibel eines Irrtums überführt, so will ich gerne widerrufen, wo nicht, so werde ich bis in den Tod meinem Glauben treu bleiben." Da verdammte ihn das Konzil zum Feuertode. 4. Auf dem Scheiterhaufen. Jetzt riß man ihm mit Flüchen stückweise
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