Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Realienbuch für Berlin und Vororte - S. 80

1911 - Berlin [u.a.] : Velhagen & Klasing
80 mit je einem Minister an der Spitze. Präsident. war der König selbst. Dieser Oberbehörde wurden die Kriegs- und Domänenkammern unterstellt; sie standen an der Spitze der einzelnen Provinzen. Unter ihnen standen wieder die Landräte für das platte Land, die Kriegs- oder Steuerräte für die Städte. Von der Be- amtenschaft forderte der König unermüdliche Tätigkeit, peinlichste Sorg- falt und unbedingten Gehorsam. Er selbst war von früh bis spät tätig; die Pflicht ging ihm über alles. e. Verbesserung -es Steuerwesens. Um die Staatseinnahmen zu vermehren, traf er folgende Maßregeln: a) Die Domänen, die bislang in Erbpacht standen, wurden immer nur auf sechs Jahre verpachtet (Zeitpacht); dadurch wurde die Pachtsumme erhöht, b) Früher mußten die Besitzer der Lehnsgüter im Kriegsfälle Lehnspferde liefern. Diese Lie- ferung wandelte man in eine jährliche Geldabgabe von 40 Talern um. c) Die Akzise wurde auch in den westlichen Gebieten eingeführt, und die Steuersätze wurden erhöht. 6) Die auf dem Lande erhobene Grundsteuer (Kontribution) verteilte man gerechter; sie richtete sich nach dem Bodenwert. 6) Das Salz wurde Staats mono pol, d. h. nur der Staat durfte Salz gewinnen und ver- kaufen. — Trotz der großen Ausgaben hat der König durch weise Sparsamkeit einen Staatsschatz von 30 Millionen Mark angesammelt. (I. Seine Sorge für -ie Volkswohlfahrt. 1. Hebung der £andwirtscbaft und des Bauernstandes; Huf- nahme der Saljburger. Die Landwirtschaft förderte der König, indem er weite Landstrecken urbar machte, fremde Ansiedler ins Land rief, die Vieh- und Pferdezucht hob und auf seinen Domänen Musterwirtschaften anlegte. Das Rhin- und Havelländische Luch wurden entwässert und hier das Amt Königshorst mit einer Musterwirtschaft angelegt. In Ostpreußen gründete der König zur Hebung der Pferdezucht das Landesgestüt Trakehnen. Mehr als 20 000 lutherische Salzburger, die von dem katholischen Erzbischof von Salzburg vertrieben worden waren, siedelten sich in der Gegend von Memel, Tilsit, Gumbinnen und Insterburg an23). Da eine Hebung der Landwirtschaft ohne die Hebung des Bauernstandes nicht möglich war, befreite Friedrich Wilhelm auf seinen Domänen in Litauen alle Bauern von der Hörigkeit. Für die Bauern der Edelleute konnte er diese Be- freiung nicht durchsetzen. Den Amtleuten (Domänenpächtern) verbot er bei Strafe, ihre Bediensteten mit Stock- oder Peitschenschlägen zur Arbeit anzutreiben, und dem Adel untersagte er das Einziehen („Legen") der Bauernstellen. 2. Gewerbe und Handel. Um das einheimische Gewerbe zu schützen, sollte alles, was im Lande verbraucht wurde, auch im Lande hergestellt werden. Auf ausländische Waren legte der König hohe Zölle, und die Einfuhr fremder Wollwaren verbot er ganz. Er zog Handwerker und Fabrikarbeiter aus der Fremde herbei und errichtete Fabriken. Um dem Wollenwebergeschäfte aufzuhelfen, ließ er sein Heer nur mit inländischem Tuche kleiden. In Berlin gründete er ein großes Lagerhaus (Tuchfabrik), das sämtliches Tuch fürs Heer lieferte. Weil damals viele Baumwollenstoffe vom Auslande eingeführt wurden, verbot er das Tragen von kattunenen Kleidern.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer