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1. Realienbuch für Berlin und Vororte - S. 81

1911 - Berlin [u.a.] : Velhagen & Klasing
81 3. Rechtspflege. Zur Beschleunigung der Prozesse erließ der König mannigfache Vorschriften. Die Folter ließ er zwar noch bestehen, schränkte ihre Anwendung jedoch ein. Das Urteil milderte er niemals; oft verschärfte er es noch. An- sehen der Person kannte er dabei nicht; Beamte, welche die Staats- kasse bestohlen hatten, ließ er ohne Gnade an den Galgen hängen. 4. F)ebung der Volks- bildung. Friedrich Wilhelm führte 1717 den Schulzwang ein und gebot, daß die Kinder vom sechsten bis zwölften Jahre in die Schule gehen sollten, im Winter täglich, im Sommer wenigstens ein- bis zweimal wöchentlich. Die Geistlichen soll- ten kein Kind konfirmieren, wenn es nicht wenigstens lesen könne. Zum Bau der Schulhäuser lie- ferte der König das Bauholz. Über 1800 Schulen gründete er, und mit Recht nennt man ihn den „Vater des preußi- schen Volksschulwesens". 5. Fürsorge für Berlin. Friedrich Wilhelm I. Friedrich Wilhelm I. erweiterte dem ®emäibe im H°henz°llern-Museum. die Dorotheen- und die Friedrichstadt. Indem er für die Bebauung des Schiffbauer- dammes sorgte, gab er den Anstoß zur Entstehung der Friedrich-Wilhelm-Stadt. Die reichen Leute zwang er, Häuser zu bauen. Auch gründete er in Berlin das erste Krankenhaus (die Charitä), das Lagerhaus und mehrere Kirchen. Ferner ließ er drei regelmäßige Plätze anlegen: a) das Quarre, den heutigen Pariser Platz, b) das Oktogon (Achteck), den heutigen Leipziger Platz, c) das Rondell, den heutigen Belle- Allianceplatz. Da rings um die Festungswälle neue Stadtteile entstanden waren, ließ er die alte Umwallung teilweise beseitigen und um die neuen Stadtteile eine einfache Mauer aus Ziegelsteinen errichten. Sie erhielt folgende Tore: das Brandenburger, das Potsdamer, das Hallesche, das Kottbuser und das Schlesische Tor. Die Mauer sollte nicht zur Befestigung dienen, sondern die Erhebung der Verbrauchssteuer erleichtern. e. Erwerbungen. Friedrich Wilhelm nahm an dem Nordischen Kriege teil und erhielt im Frieden zu Stockholm 1720 Stettin mit Vorpommern bis zur Peene und die 1720 Inseln Usedom und Wollin. — Die Herzogtümer Jülich und Berg, die er nach dem Aussterben des Fürstenhauses hätte erben müssen, gingen ihm durch die feind- selige Haltung Österreichs verloren. (Über Geldern s. S. 78.) f. Lebensweise und Sob. Der König lebte wie ein einfacher Bürger. Abends suchte er Erholung im Tabakskollegium, einer Gesellschaft von Generalen und Ministern. Hier wurden Realienbuch. g
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