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1. Nr. 25 - S. 51

1891 - Breslau : Hirt
Deutschland. 51 bar und vortrefflich angebaut. Es wechseln ab Ackerfelder, Gärten und Wein- berge. Die Industrie ist lebhaft. Die Bewohner, Schwaben genannt, sind treuherzig und bieder. Stuttgart (140), Hauptstadt, in einem Seitenthale des Neckars. Ludwigsburg, 2. Residenz. Heilbronn, Handel. Eßlingen, gewerbreich. Tübingen, Universität, Uhlands Geburtsort. Ulm, starke Festung. 8 48. Das Königreich Bayern liegt zum größten Teile zu beiden Seiten der oberen Donau und zieht sich von den Alpen bis über den Main hin; ein kleinerer Teil liegt nördl. von Elsaß-Lothringen (Rheinbayern oder die Rheinpsalz). Bayern bildet zum größten Teile eine Hochebene. An der Ostgrenze nach Böhmen zu liegt der Böhmerwald, im N. Bayerns das Fichtel- gebirge, der Frankenwald, das Rhöngebirge, der Spessart. Als Fortsetzung des Schwab. Jura zieht sich durch Bayern der Fränkische Jura (Muggendorfer Tropfsteinhöhlen). Bayern wird bewässert von der Donau und ihren Neben- flüssen (r.: Iller, Lech, Isar, Inn; l.: Altmühl, Naab, Regen) und von dem Main mit seinen Zuflüssen. Der Ludwigs-Kanal verbindet Main und Donau. Am Fuße der Alpen sind zahlreiche Seen. — Das Klima ist ans der bayrischen Hochebene rauher als im Mainthal. In Bayern wird viel Getreide und Hopfen gebaut, auch viel Bier gebraut. Nürnberger Spielwaren erfreuen sich eines Weltrufes. Künste und Wissenschaften werden gepflegt. München (über 300), Hauptstadt a. d. Isar, Universität (die Ruhmeshalle). Augsburg (70), am Lech, bedeutende Handelsstadt. In der Nähe das Lechfeld (Schlacht 955). Ingolstadt, starke Festung. Regensburg (Walhalla). Passau, durch eine Feste geschützt. Nürnberg (140), a. d. Pegnitz, erste Handels- und Fabrikstadt Bayerns, hat die altertümliche Bauart am treuesten bewahrt. Erlangen, ev. Universität. Baireuth, fabrikthätig. Bamberg, bedeuteude Gärtnereien. Würz bürg, Weinbau, Universität. Kissingen, Badeort. — In Rheinbayern liegen: Speier und Kaiserslautern. Speier war eine Zeit lang Begräbnisplatz der deutschen Kaiser. ß 49. Des Deutschen Reiches Verfassung. Der König von Preußen ist deutscher Erbkaiser. Die Gesetze werden von dem Bundesrate und dem Reichstage beraten und festgestellt, vom Kaiser jedoch verkündigt, wenn er sie bestätigt. Der Bundesrat besteht aus den Abgesandten der deutschen Regierungen. Die Mitglieder des Reichstages aber wählt das Volk. An der Spitze des Bundesrats steht der Reichskanzler. — Das Reich hat eine gemeinsame Kriegsmacht, welche unter dem Kaiser steht. Sie zerfällt in das Landheer und in die Seemacht (Kriegsmarine). Die Häfen von Kiel und der Jadebusen (Wilhelmshaven) sind Reichskriegshäsen. Die deutschen Farben sind schwarz-weiß-rot. Jeder wehrfähige Deutsche ist auch wehrpflichtig. Bei der Fahne steht der Soldat 3 Jahre. Dann kommt er zur Reserve und nach 4 Jahren zur Landwehr. Dieser gehört er 5 Jahre an. — Die Postanstalten und Telegraphen der einzelnen Bundesstaaten mit Ausnahme von Bayern stehen unter der Verwaltung des Reiches und sind kaiserlich. Auch gemeinsame Maße, Gewichte und Münzen sind im ganzen Reiche eingeführt. 8 50. Rückblick auf Deutschland. Das ganze Deutsche Reich umfaßt (in runder Zahl) 540000 qkm. Es hat 50 Mill. E., von denen etwa 45 Mill. Deutsche sind. Die Nichtdeutschen wohnen hauptsächlich in den Grenzgegenden, seltener in sogenannten Sprachinseln: Polen in Oberschlesien, Posen, Westpreußen; mit ihnen verwandt sind die Masuren in Ostpreußen, die Kassuben in Westpreußen, die Wenden zu beiden Seiten der Spree von Bautzen bis nördlich von Kottbus. Litauer wohnen in Ost- preußen, Dänen in Schleswig, Franzosen in Elsaß-Lothringen, Wallonen in der Rheinprovinz. — Der N. ist vorwiegend protestantisch; im O. und im W. (Trier, Köln, Münster, Paderborn) herrscht die römische Kirche vor. In Süddentschland überwiegen die Katholiken. — Die Seenplatten des nördl. Landrückens, die Moorgegenden, die Eifel, das Sauerland, der Spreewald u. a., sind sehr schwach bevölkert. Zu den am dichtesten bewohnten Gegenden gehören der Nordrand der deutschen Mittelgebirge von Oberschlesien bis nach Westfalen hinein und das ganze Rheingebiet, sowie das Neckarthal. — Die deutschen Besitzungen in den fremden Erdteilen siehe § 90. 4*
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