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1. Realienbuch für die Schulen des Großherzogtums Hessen - S. 120

1900 - Gießen : Roth
118 Bilder aus der hessischen Geschichte. hielt man nicht viel von Gelehrsamkeit. Hermann hatte deshalb seinen Rittern gegen- über einen schweren Stand. Sie empfingen ihn mit offenbarem Hohn und fragten nichts nach seinen Anordnungen. Nur die Städte standen treu auf seiner Seite. Die Ritter vereinigten sich zu einem Bund mit der ausgesprochenen Absicht, den Befehlen des Landgrafen zu trotzen und sein Land unter sich zu teilen. Als Bundeszeichen führten sie einen Stern, weshalb ihre Vereinigung der „Sternerbund" genannt wurde. Aber Hermann nahm den aufgedrungenen Kampf an und siegte schließlich mit Hilse der Städte und weniger getreuen Ritter. Sein Sohn Ludwig I., der Friedfertige (1413—1458), war in der Jugend kränklich ge- wesen und hatte deshalb weder lesen noch schreiben gelernt. Nichtsdestoweniger besaß er wegen seines vortrefflichen ^harakters ein solches Ansehen unter seinen Standes- genossen, daß er vielfach als Schiedsrichter angerufen wurde. Nach dem Tode Kaiser Albrechts Ii. (1439) bot man ihm sogar die Kaiserkrone an. Doch lehnte er sie ab. Der Papst verlieh ihm bei seiner Anwesenheit in Rom den Titel „Friedensfürst". Doch darf man nicht glauben, daß Ludwig schwach gewesen wäre. Im Gegenteil, er verteidigte die Rechte seines Landes aufs tapferste. Das mußte der Bischof von Mainz zu seinem Nachteil erfahren. Durch zwei Siege bei Fritzlar und bei Fulda (1427) setzte er den mainzischen Eroberungsgelüsten für immer ein Ziel. Graf Johann der Starke von Ziegenhain, der Ludwig zu besonderem Danke verpflichtet war, setzte ihn zu seinem Erben ein. So kamen die Grafschaften Ziegenhain und Nidda nnt den schönsten Teilen der Wetteran an Hessen. Seine Söhne Ludwig Ii. (1458 — 1471) und Heinrich Iii. (1458—1483) teilten das Land. Diese Teilung war die Ursache eines Zwistes zwischen beiden Brüdern, unter dem das Land schwer zu leiden hatte. Erst 1469 kam zwischen den feindlichen Brüdern ein Vergleich zu stände. Heinrich Iii. war mit Anna, der Erbtochter des Grafen Philipp von Katzenelnbogen, verheiratet. Nach dessen Tode (1479) fielen ihm zu: die obere und die niedere Grafschaft Katzenelnbogen und die Grafschaft Dietz. Er wurde deshalb von seinen Zeitgenossen „der Reiche" genannt. Katzenelnbogen. Niederkatzenelnbogen und Dietz lagen zwischen Taunus, Rhein und Lahn, die obere Grafschaft dagegen im Oberrheingau und zwar im Nordwesten der heutigen Provinz Starkenburg. Die Grafen von Katzenelnbogen leiteten ihre Abstam- mung von einem Schirmvogt des Klosters Prüm in der Eifel ab. Ihren Namen führen sie von dem Schlosse Katzenelnbogen unweit Langen-Schwalbach. Die Katzenelnbogener waren ein tüchtiges und sparsames Geschlecht. Sie hatten stets Mittel, um Güter kaufen und verschuldeten' Standesgenossen Vorschüsse machen zu können. Selbst die Kaiser, die ihres Beistandes bedurften, waren ihnen gewogen. Wilhelm von Holland verpfändete ihnen die Reichsdörfer Tribur, Dornberg, Crumstadt und Ginsheim, um die Mittel zu gewinnen zur Befriedigung seiner Wühler. Anfangs hatte eine Linie der Grafen von Katzenelnbogen ihren Sitz in Dornberg; später verlegten sie denselben nach Darmstadt. Ludwig I. von Katzenelnbogen befestigte Darmstadt und erlangte von Ludwig dem Bayer Stadtrecht für dasselbe (1330). Sämtliche Grafen von Katzenelnbogen ruhen in der Gruft des Klosters Eberbach im Rheingau. Wilhelm Ii., der Mittlere (1471 — 1509), Sohn Ludwigs Ii., vereinigte nach 42jähriger Trennung Nieder- und Oberhessen wieder zu einem Ganzen. Er war ein tüchtiger Regent, der sich um das Rechtswescn und die Sicherheit der Straßen große Verdienste erwarb. Von Kaiser Maximilian wurde er vielfach zu kriegerischen Unter- nehmungen in Anspruch genommen. Zum Danke verlieh ihm dieser das Münzrecht. Die ersten hessischen Goldmünzen tragen das Bildnis der h. Elisabeth. Philipp der Großmütige (1509—1567) wurde 1504 auf dem Schlosse zu Marburg geboren. Er hatte kaum das fünfte Lebensjahr erreicht, als sein Vater starb. Nach mancherlei Streitigkeiten wegen der zu führenden Vormundschaft zwischen der hessischen Ritterschaft und seiner Mutter wurde Philipp 1518 nach kaum erlangtem 14. Lebensjahr für volljährig und regierungsfähig erklärt. Kaum hatte er die Re- gierung des Landes angetreten, als ihm Franz von Sickingen, das Haupt der fränkischen und schwäbischen Ritterschaft, um nichtiger Ursache willen einen Fehdebrief zusandte. Dem Fehdebrief folgte unmittelbar der Einmarsch in die obere Grafschaft
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