1886 -
Münster i.W.
: Aschendorff
- Autor: ,
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 13
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Konfession (WdK): Römisch-Katholisch
596
Nachlassenschaft. Eine besondere Herrschaft im Jeverlande
bildeten die Gemeinden Sengwarden, Fedderwarden und
Accunl unter dein Namen Herrschaft In- und Knip-
hausen. Sengwarden bildete Inhausen, und Fedderwarden
nebst Accum Kniphausen. Fräulein Maria von Jever
hatte sich vergebens bemüht, die beiden Herrschaften ihrem
Gebiete einzuverleiben; erst Anton Günther, dem Sohne Jo-
hanns Vi. (Xvi.) gelang es, sich diese beiden Landesteile dau-
ernd zu erwerben. Nach deni Tode Anton Günthers kam
das Jeverland an An halt-Zerbst, dessen Fürst die Schwester-
Anton Günthers geheiratet hatte. Varel und Kniphausen
mit Jade erhielt der Graf von Aldenburg, ein nicht
ebenbürtiger Sohn Anton Günthers. Als 1793 der Fürst
von Anhalt-Zerbst, Friedrich August, gestorben war, erbte
dessen Schwester, die Kaiserin Katharina von Rußland,
die Herrschaft Jever. Erst 1818 trat Kaiser Alexander I.
von Rußland Jever für immer wieder an Oldenburg ab.
Später kam auch wegen Varel und Kniphausen mit den
Erben des Grafen von Aldenburg ein für Oldenburg gün-
stiger Vergleich zu stände, der diese Gebietsteile für immer
wieder mit Oldenburg vereinigte. Die letzten Abmachungen
wurden 1825, 1834 und 1854 getroffen.
Ein bedeutender Gebietszuwachs wurde Oldenburg im
19. Jahrh, zu teil. Im Frieden von Luneville, 1801,
war Frankreich das linke Rheinufer zugesprochen worden.
Um die Fürsten, die am linken Rheinnfer Land verloren
hatten, zu entschädigen, hob man die geistlichen Stifte (Fürst-
bistümer, Abteien u. s. w.) auf; ebenfalls beraubte man
eine Reihe von freien Reichsstädten und kleineren Reichs-
fürsten ihrer Selbständigkeit. Die Verteilung der einge-
zogenen Gebiete erfolgte 1803 durch den Reichs deputati-
onshauptschluß. Bei dieser Gelegenheit erhielt Oldenburg,
nicht deshalb, weil es am linken Rheinufer Grund und Boden
verloren hatte, sondern als Entschädigung für den Weserzoll,
den es hatte aufgeben müssen, zwei Ämter des aufgehobenen
Hochstifts Münster, Vechta und Cloppenburg, und das
hannoversche Amt Wildeshausen. Außerdem wurde ihm
noch das Fürstbistum Lübeck, das im Westfälischen Frieden
nicht aufgehoben war, und dem 1803 der Herzog Peter Frie-
drich Ludwig als erwählter protest. Bischof vorstand, als
erbliches weltliches Fürstentum zugewiesen.
Schon im Jahre 1774 waren die nach dem Tode Anton
Günthers mit dem Königreiche Dänemark vereinigten olden-
burgischen Gebiete, die Grafschaften Oldenburg- Delmen-
horst, zu einem Herzogtum des Deutschen Reiches erhoben