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1. Leitfaden der Geschichte, Erdkunde, Naturkunde und Sprachlehre für Mittelschulen und die Oberstufe der Volksschulen - S. 78

1873 - Harburg : Elkan
78 aufs Haupt sehen. Aber die Stadt Neuß am Rhein schlug helden- müthig 56 Stürme ab; gegen die Schweizer erlitt sein stolzes Ritter- heer bei Granson und Murten (1476) zwei furchtbare Niederlagen, und als er im folgenden Jahre Lothringen angriff, verlor er durch die zu Hülfe eilenden Schweizer und Straßburger bei Nancy (1477) Sieg und Leben. — b. Seine einzige Tochter Maria vermählte sich mit Maxi- milian, dem ritterlichen Sohn des Kaisers. In dem Kriege, den Maxi- milian mit dem landersüchtigen französischen König Ludwig Xi. um die burgundischen Besitzungen zu führen hatte, wurde er von Kaiser und Reich und nach Marias Tode (1482) auch von den Niederlanden ohne Hülfe gelassen; er sah sich daher trotz seines Sieges bei Guinegate ge- nöthigt, das Herzogthum Burgund (Bourgogne) und die südwestlichen Grenzprovinzen der Niederlande (Piccardie) an Frankreich abzutreten (1. Raub Frankreichs); dagegen blieb die Freigrafschaft (Franchecomts) jetzt dem Reiche noch erhalten. 1493 f §. 117. 3) Maximilian L, der „letzte Ritter". Maxi- milian schließt die Kaiserreihe des Mittelalters. Er war eine hohe, kräftige Gestalt, tapfer und kühn, hochgesinnt, geistreich und milde. Er folgte den Gemsen auf die steilsten Felsen (Martinswand), erlegte die Bären im Hochgebirge, die Löwen im Kampfspiele, die Ritter im Turnier (der Franzose Claude Barre in Worms). Er liebte Wissenschaft und Kunst (Waffenschmieden) und sprach die bekanntesten europäischen Spra- chen. Aber ihm fehlte die Kraft und Beharrlichkeit Ottos I. unh Hein- richs Iii., um dem Reiche die altegröße wiederzugeben.—Die wichtigsten Einrichtungen, die er im Verein mit den Reichsfürsten schuf, waren: a. der ewige Landfriede und das Reichskammergericht, welches alle Streitigkeiten zwischen den Reichsständen zu entscheiden hatte; b. der gemeine Pfennig, eine allgemeine Reichssteuer; c. die neue Kriegs Ord- nung (besoldete Fußsoldaten oder Landsknechte und leichte Reiter); d. die Posten (1516 von Wien nach Brüssel); 6. die Einteilung des Reichs in 10 Kreise: 1) der nieder sächsische — Holstein, Mecklenburg und das Land zwischen der Unterelbe und Weser bis zum Südrande des Harzes ; 2) der ob er sächsische — Brandenburg, Pommern, Kursachsen und Thüringen; 3) der westfälisch-niederrheinische — das Land zwischen Weser und Holland bis nach Paderborn und Dortmund, ferner die Grafschaft Mark (a. d. untern Ruhr), das Herzth. Berg (a. d. Wup- per) und jenseit des Rheins die Herzth. Cleve und Jülich, diestadtköln und das Bisthum Lüttich; 4) der mittelrheinische oder Kurkreis — die Gebiete der 4 Kurfürsten von Köln, Trier, Mainz und Pfalz und die Grafsch. Nassau; 5) der oberrheinische — Elsaß, Lothringen, Worms und Speier, Frankfurt, Hessen; 6) der fränkische — die Bisthümer Würzburg, Bamberg und Eichstädt a. d. Altmühl, die Fürstentümer Anspach und Vaireuth, die Reichsstadt Nürnberg u. s. w.; 7) der schw ä- bische —• vom Lech bis zum Oberrhein; 8) der bairische — vom Lech und den Alpen bis zum Vöhmerwald; 9) der österreichische — Erz- herzogthum Oesterreich, Steiermark, Kärnthen, Kram, Tirol; 10) der burgundische — die Niederlande nebst Luxemburg und der Freigraf-
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