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1. Lesebuch für Volksschulen - S. 420

1894 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
420 trägnisse reichen aber lange nicht aus, und deshalb müssen die Bewohner zu den Ausgaben des Staates etwas beitragen. Das können sie auch ganz gern thun; denn die Sicherheit, deren sie sich erfreuen, und die Förderungen, die sie.in ihrer Arbeit erfahren, verdanken sie ganz allein den Einrichtungen des Staates. Die Summe, welche der Bürger nu den Staat zu zahlen hat, nennt man Steuern. Die Steuern sind verschiedener Art. Wer ein Haus oder ein Grundstück besitzt, zahlt Grundsteuer. Wer eine Fabrik besitzt oder ein Geschäft betreibt, hat Gewerbesteuer zu zahlen. Außerdem muß jeder von seinem jährlichen Einkommen steuern; so der Beamte von seinem Gehalt, der Arbeiter von seinem Verdienst, der Kaufmann von seinem Gewinn, der Bauer von dem Ertrage seines Hofes re. In Preußen ist jeder, der über 3000 Mark Einkommen hat, verpflichtet, die Höhe seines Ein- kommens anzugeben. (Selbsteinschätzung.) Dabei ist die Einrichtung getroffen, daß ein großes Einkommen verhältnismäßig viel höher besteuert wird als ein kleines. So hat z. B. der Schuhmacher N. ein jährliches Einkommen von 800 Mark und muß dafür 20 Mark jährlich steuern. Dicht neben ihm wohnt ein Arzt, der hat zehnmal so viel Einkommen, also 8000 Mark. Wer nun aber meinen sollte, der Arzt hätte muí) nur zehnmal soviel Steuern zu zahlen als der Schuhmacher, der irrt. Der Arzt wird nicht zehnmal zwanzig Mark — 200 Mark, sondern vielleicht 15 X 20 Mark — 300 Mark zu zahlen haben. Daraus ersieht man, daß die Reichen weitaus den größten Teil der Steuern bezahlen müssen. Alle die hier erwähnten Stenern sind direkte Steuern, weil sie der Besteuerte unmittelbar (direkt) an den Staat zahlt. Außer diesen direkten Steuern giebt cs aber auch indirekte Steuern. Der Staat verlangt z. B. eine Steirer für jedes Glas Bier, welches )vir trinken. Es wäre aber sehr umständlich, wenn mir nach jedem Glas Bier, das wir getrunken, zum Steuereinnehmer gehen und den kleinen Betrag bezahlen sollten. Deshalb hält sich der Staat an den Bierbrauer, und dieser muß die Steuer für alles Bier, welches er herstellt, entrichten. Der Brauer verlegt aber nur diese Summe, und wenn er ein Faß an den Gastwirt verkauft, so muß dieser ihm die Steuer zurückzahlen; der Gastwirt endlich erhöht den Preis eines jeden Glases um den Betrag der Steuer, und so kommt nun endlich derjenige Mann an das Bezahlen der Biersteuer, von welchem man dieselbe haben wollte, nämlich der Biertrinker. Weil eine solche Steuer ans Umwegen, mittelbar erhoben wird, nennt man sie mit einem fremden Worte indirekte Steuer. Andere Einnahmen hat der Staat durch die Zölle, welche an den Grenzen des Landes von Waren erhoben werden, die ans dein Anslande eingeführt werden; hierdurch erhält der Staat nicht allein Geld, sondern er schützt auch das einheimische Gewerbe. Denn wenn z. B. eine im Auslande hergestellte Maschine durch verschiedene Umstände 100 Mark kostet, eine gleiche aber im Jnlande nur für 110 Mark hergestellt werden kann, so mürben alle Leute derartige ausländische Maschinen kaufen, und unsere eigenen Gewerbe- treibenden könnten ihre Werkstätten zuschließen und feiern; dies zu verhüten legt man an der Grenze einen Zoll, vielleicht von zehn oder zwölf Mark, auf jede solche Maschine, und nunmehr können unsere deutschen Arbeiter wieder die Hände rühren. Da man die indirekten Steuern mit dem Preise der Ware vereinigt hat, so merkt man fast gar nicht, daß man sie bezahlen muß. Manche indirekte Steuern, z. B. solche, die ans Wein, Schnaps, Bier, Tabak und Cigarren gelegt sind, braucht man nicht zu bezahlen, wenn man nicht will. Denn niemand ist gezwungen, Schnaps zu trinken und Tabak zu rauchen. Die ganzen Einnahmen und Ausgaben des Staates verwaltet der Finanz minister. Nach O. Pache u. o.
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