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1. Realienbuch für Volksschulen - S. 13

1895 - Danzig : Axt
Zur Zeit der Kreuzzüge entstanden folgende geistliche Ritterorden: Der Johan- niter-, der Tempelherren-und der deutsche Ritterorden. Jedes Mitglied derselben verpflichtete sich zum Gehorsam, zur Armut, zur Ehelosigkeit und zum Kampfe gegen die Ungläubigen. Die Hansa. Da später das Rittertum entartete, und die Raubritter alle Straßen und Flüsse unsicher machten, so verbanden sich die beiden reichen und mächtigen Städte Hamburg und Lübeck und unterhielten auf ihre Kosten eine bewaffnete Schar, den Handelsverkehr zu schützen. Bald gesellten sich noch andere Städte dazu, und es wurde ihre Macht so groß, daß sie es mit dem stärksten Feinde zu Wasser und zu Lande aufnehmen konnten. Diese Vereinigung nannte man Hansa (Bund). Später, als schon mehr für öffentliche Sicherheit gesorgt war, trat eine Stadt nach der andern aus dem Bunde. Endlich blieben nur noch drei Städte: Hamburg, Bremen und Lübeck, darin, welche den Namen Hansastädte bis auf den heutigen Tag führen. Tie Femgerichte. Vom zwölften bis fünfzehnten Jahrhundert gab es ein weit und breit gefürchtetes heimliches Gericht, „die heilige Feme." Ihr Hauptsitz, „oberster Freistuhl" genannt, war zu Dortmund in Westfalen. Die „Teilnehmenden" oder „Wissenden" waren über ganz Deutschland verbreitet, und so blieb selten ein Verbrechen ungestraft. Man nimmt an, daß es an looooo Wissende gab, welche durch einen furchtbaren Eid die Geheimhaltung be- schworen hatten und sich unter einander an geheimen Zeichen erkannten. Lud die heilige Feme den Verbrecher vor Gericht, so schlug man einen Brief mit sieben Siegeln an seine Hausthür oder hieb durch drei kräftige Schläge drei Späne aus seinem Thor. Konnte er sich nun vor versammeltem Gericht von seiner Schuld nicht rechtfertigen, so wurde er verfemt, d. h. er fiel der Strafe anheim. Jeder Wissende hatte alsdann die Pflicht, ihn, wo er ihn fand, auf- zuknüpfen oder zu erdolchen. Der Dolch aber wurde neben ihm in die Erde gestoßen, zum Zeichen, daß hier die Feme gerichtet. Da aber später die Fem- geeichte zu großen Mißbräuchen Anlaß gaben, so gingen dieselben unter, indem man allmählich eine bessere Rechtspflege einführte. Das Stàdtewesen. Um das Jahr 1300 waren in Städten höchstens die Hauptstraßen gepflastert. Die Straßen waren enge und die kleinen Häuser von Fachwerk erbaut. Der eine Giebel stand nach der Straße. Letztere wurde des Nachts nicht allgemein beleuchtet, es sei denn, daß der Mond schien. Um die Stadt herum führte eine Mauer und ein Graben zum Schutz gegen die Feinde. Nach den Berufsarten teilten sich die Bürger der Städte in Zünfte (Schlächter, Bäcker, Brauer u. s. >v.), die sich streng von einander sonderten. Um die ver- fertigten Waren leicht verkaufen zu können, wurden Märkte eingerichtet. Wenn solche Leute, welche vom Lande in die Stadt ziehen wollten, innerhalb der Ringmauern nicht aufgenommen werden konnten, baute man für sie Vorstädte oder Pfahlburgen, und die Bewohner derselben hießen Pfahlbürger. — Durch den Handel vermehrte sich der Reichtum der Städte. Sehr groß war z. B. der Wohlstand in Augsburg und Nürnberg. Solche Städte, die unmittelbar unter dem Kaiser standen, hießen freie Reichsstädte, wie Nürnberg, Goslar, Frank- furt a. M. Der Bauernstand. Ein elendes Los hatten die Bauern auf dem Lande; denn sie waren meistens Leibeigene und durften als solche ihrem Herrn nie den Dienst kündigen. Sie mußten den Gutsherren ohne Tagelohn den Acker be- arbeiten, unentgeltlich Leinwand, Geflügel und Eier liefern, auf der Jagd Dienste leisten, Botengänge verrichten u. s. w. Dafür hatten sie zur Nutznießung ein kleines Grundstück, das jedoch nicht ihr Eigentum war. Das Mönchswesen. Diejenigen Männer, welche in Abgeschlossenheit ein frommes Leben führen wollten, gingen in ein Kloster und gelobten Gehorsam gegen die geistlichen Obern, freiwillige Armut und Keuschheit. Man nannte sie
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