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1. Für die Oberstufe - S. 291

1879 - Stuttgart : Hallberger
291 13. Dort liegen mehr denn sechzig so blutig und so bleich, Nicht jeder Knapp erkennet den todten Herrn sogleich; Dann wird ein jeder Leichnam von treuen Dieners Hand Gewaschen und gekleidet in weißes Grabgewaud. 14. Auf Bahren und auf Wagen getragen und geführt, Mit Eichenlaub bekränzet, wie's Helden wohl gebührt, So geht es nach dem Thore die alte Stadt entlang, Dumpf tönet von den Thürmen der Todtenglocken Klang. 15. Götz Weißenheim eröffnet den langen Leichenzug, Er war es, der im Streite des Grafen Banner trug; Er hatt' es nicht gelassen, bis er erschlagen war, Drum mag er würdig führen auch noch die todte Schar. 16. Drei edle Grafen folgen, bewährt im Schildesamt, Von Tübingen, von Zollern, von Schwarzenberg entstammt. O Zollern, deine Leiche umschwebt ein lichter Kranz: Sahst du vielleicht noch sterbend dein Haus im künftgen Glanz? 17. Von Sachsenheim zween Ritter, der Vater und der Sohn, Die liegen still beisammen in Lilien und in Mohn;*- Auf ihrer Stammburg wandelt von Alters her ein Geist, Der längst mit Klaggebärden ans schweres Unheil weist. 18. Einst war ein Herr von Lustnau vom Scheintod auferwacht, Er kehrt' im Leichentuche zu seiner Frau bei Nacht, Davon man sein Geschlechte die Todten hieß im Scherz; Hier bringt man ihrer einen, den traf der Tod ins Herz. 19. Das Lied, es folgt nicht weiter; des Jammers ist genug. Will jemand alle wissen, die man von dannen trug: Dort auf den Rathhausfenstern in Farben bunt und klar Stellt jeden Ritters Namen und Wappenschild sich dar. 20. Als nun von seinen Wunden Graf Ulrich ausgeheilt, Da reitet er nach Stuttgart, er hat nicht sehr geeilt. Er trifft den alten Vater allein am Mittagsmahl; Ein frostiger Willkommen; kein Wort ertönt im Saal. 21. Dem Vater gegenüber sitzt Ulrich an den Tisch, Er schlägt die Augen nieder; man bringt ihm Wein und Fisch. Da faßt der Greis ein Messer, und spricht kein Wort dabei, Und schneidet zwischen beiden das Tafeltuch entzwei. **) *) Wappenzeichen derer von Sachsenheim. ) Dieser Gebrauch kommt als Ehrenstrafe siir Ritter und Edelleute auch sonst im Mittelalter vor.
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