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1. Realienbuch - S. 126

1879 - München : Königl. Central-Schulbücher-Verl.
126 120. Luftzug und Wind. Atmosphäre beträgt. Das Sauerstoffgas heisst auch Lebens- lust, weil es zum Leben der Thiere und Pflanzen noth- wendig ist. Ohne dasselbe ist kein Athmen möglich. Schon eine geringe Abnahme des Sauerstoffs in der Luft macht das Athmen beschwerlich, den Körper und den Geist schlaff. Dem Menschen wird unwohl, wenn er sich längere Zeit in einem verschlossenen Raume befindet, in dem viele Personen beisammen sind, wo also der Sauerstoff der Luft zum grossen Theil verbraucht ist. Darum ist es nothwendig, dass täglich die Wohn- und Schlafzimmer gelüftet werden. Da die Blätter der Pflanzen am Tage viel Sauerstoff in die Luft senden, so sind Spaziergänge im Grünen zu dieser Zeit der Gesundheit sehr zuträglich. Blätter fet- tiger Wasserpflanzen, die von der Sonne beschienen werden, spenden besonders viel Sauerstoff; Früchte und Blüten aber nehmen denselben auf, besonders im Schatten und nach dem Untergange der Sonne. Es ist daher schädlich, Blumen im Schlafzimmer aufzustellen. Ausser Sauerstoff und Stickstoff gibt es noch man- cherlei andere Gase, z. B. das Wasserstoffgas, welches zur Füllung von Luftballons gebraucht werden kann; das Leuchtgas, eine brennbare Luftart, die aus glühenden Kohlen bereitet und zur Straßenbeleuchtung benutzt wird. Das kohlensaure Gas oder die Kohlensäure findet sich in allen schäumenden Getränken, im Bier, im Selter- ser - Wasser u. dgl. und gibt denselben einen eigen- thümlich scharfen Geschmack. Mit einem Knall ent- weicht es aus einer gut gepfropften Flasche Bier. Diese Luftart hindert das Brennen und Athmen, ein Licht er- lischt augenblicklich in ihr. Viele Menschen sind schon in Kellern und Brunnen erstickt, in denen sie sich an- gesammelt hatte. Es ist daher beim Hinabsteigen in tief gelegene Räume, die längere Zeit verschlossen waren, oder in denen gährendes Bier liegt, die grösste Vorsicht nöthig. So empfiehlt es sich, vor dem Betreten der- artiger Räume ein brennendes Licht in dieselben hinab- zulassen, oder Kalkwasser in ihnen auszugiefsen. 120. Luftzug und Wind. Oeffnet man die Thüre eines geheizten Zimmers, welche nach einer kalten Hausflur führt, und stellt ein brennendes Licht
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