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1. Vaterländisches Lesebuch für die mehrklassige evangelische Volksschule Norddeutschlands - S. 39

1902 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
18. Die Aufhebung der Leibeigenschaft. 39 reichen Einkünfte der neuen Universität in Kiel zugewiesen. Der 5. Oktober 1665 war der Tag der Einweihung. Christian Albrecht und seine Brüder, der gesamte Adel, auch Ver- treter der Städte waren in Kiel erschienen, um der Feierlichkeit beizuwohnen. Die Gottorper Herzoge, die mit ihren Stammvettern, den ihnen feindlich gesinnten Königen von Dänemark, zum großen Schaden des Landes in beständigen Zwistigkeiten und Fehden lebten, regierten noch 'bis ins 18. Jahrhundert. 1713 wurden ihre Besitzungen in Schleswig vom Könige mit Waffengewalt eingenommen und endlich 1721 infolge des nor- dischen Krieges, in dem auch das von seinen Behörden übelberatene königliche Altona in Flammen aufgegangen war (8., 9. Januar 1713), seinem Anteil einverleibt, während der sogenannte „großfürstliche" Anteil von Holstein mit der Hauptstadt Kiel erst 1773 durch einen Vertrag dem königlichen Hause abgetreten ward. Nachdem schon 1726 die Reichs- grafschaft Rantzau von der königlichen Regierung eingezogen, 1761 mit dem Aussterben der plönischen herzoglichen Linie die Ämter Plön, Arensbök, Traventhal, Reinfeld und 'Rethwisch und 1779 mit dem Tode des letzten Herzogs aus dem glücksburgischen Hause alle ehemaligen Gebiete der „abgeteilten Herren" der königlichen Linie zugefallen waren, war der König Christian Vii. (1766—1808) alleiniger Regent beider Herzogtümer- 18. Die Aufhebung der Leibeigenschaft. während in dem größten Teile des Landes, in Stormarn, dem alten Holstein, in Ditmarsen, in Nordfriesland, in Nordschleswig, die Bauern von jeher, soweit die Ge- schichte reicht, als freie Herren auf ihrem Grund und Boden saßen, unterlag der Bauern- stand in Wagrien, Dänisch Wohld, Schwansen und einen: Teile von Angeln dem Druck des Adels und der Macht der katholischen Geistlichkeit. Ursprünglich bestanden die Be- sitzungen des Adels aus Streuhufen, d. h. ans einzelnen Hufen, die oft in weitentfernten Dörfern lagen und der Feldgemeinschaft unterworfen waren. Der Ritter wohnte steuerfrei noch unter und neben den Bauern. Allmählich bildete sich jedoch in jenen Gegenden eine Art von Dienstbarkeit des Geringeren gegen den Angeseheneren und Mächtigeren aus, um gegen Dienste und Abgaben in schlimmen Zeiten Schutz zu gewinnen. Bald aber wollten sich die Edlen große Gntsherrschaften bilden; sie vertauschten ihre Streuhufen und vertrieben, seitdem sie die volle Gerichtsbarkeit (1524) über ihre Pächter, Untersassen und Diener er- langt hatten, selbst die freien Bauern aus ihren Dörfern, rissen die Gebäude nieder und machten sich die übriggebliebenen dienstbar. Vor allen: beförderten dies die verderblichen Kriege, die Raubzüge Waldsteins und Torstensons, worin Dörfer, ja ganze Kirchspiele in Asche gelegt und verödet wurden. Die Hufen blieben unbestellt und lagen wüste. So verschwanden ganze Dörfer mit ihren uralten Hufen, und manche Güter tragen noch den Namen eines Dorfes und ihre Kämpe den Namen der verschiedenen Feldmarken. Je größer die Güter wurden, desto mehr Arbeitskräfte gebrauchte man, um sie zu bewirtschaften. Die Bauern verließen wegen der unerschwinglichen Fronen bald ihre Hufen, und die Tage- löhner, die für geringen Lohn arbeiten mußten, zogen dahin, wo es mehr zu verdienen gab. Da begannen die Gutsherren zu fürchten, daß sie nicht mehr ihre Güter bewirt- schaften könnten, und deshalb wurden die Untergehörigen an den Grund und Boden, wo sie geboren waren, gefesselt und an die Scholle gebunden; sie durften das Gut nicht ver- lassen, nicht auswärts Arbeit und Verdienst suchen, gegen den Willen des Herrn keinen andern Beruf lernen, mußten ihm bestimmte persönliche Dienste leisten, ihm einen Erk- und Unterthaneneid schwören, d. h. sie wurden leibeigen, ihr Leib ward Eigentum des Herrn. Wohl gab es viele wohldenkende Gutsbesitzer, die ihre Unterthanen milde und gütig behandelten, andere aber mißbrauchten furchtbar ihre Gewalt und waren menschen- feindlich gegen ihre Leibeigenen gesinnt (Leibeigenuwrd zu Bürau 1723). So war einmal ein fremder Edelmann bei einem Herrn von Rumohr auf Rundhof zum Besuch und be- merkte verwundert und mißfällig die silbernen Knöpfe an der Kleidung eines Leibeigenen. „Was meine Bauern haben", antwortete Rumohr, „das werden sie gerne bereit sein mir zu geben, wenn ich es bedürfen sollte." Ter Fremde zweifelte daran, da gingen sie eine Wette ein. Im nächsten Umschlag ließ daher der Gutsherr aus Kiel die Nachricht nach Rundhof kommen, er sei im Einlager (d. h. in Schuldhaft) und bitte, man möge ihm 'helfen mit Gold und Silber. Da brachten die Bauern alles zusainmen, was sie "hatten, und wollten es ihrem guten Herrn schicken; dieser aber hatte seine Wette gewonnen. Da- gegen vertauschten andere ihre Leibeigenen gegen Jagdhunde und spielten statt um Geld
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