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1. Lesebuch für städtische und gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 168

1910 - Wittenberg : Herrosé
108 begeistert für alles Gute, Wahre und Schöne. Um die Segnungen der Religion allen Menschen zuzuführen, haben sieh die Bekenner eines und desselben Glaubens zu Gemeinden verbunden, an deren Spitze der Geistliche steht, und sämtliche Gemeinden zusammen- genommen bilden eine Kirche, so gibt es eine evangelische, katho- lische 2c. Kirche. Diese ordnen zwar in der Hauptsache ihre eigenen Angelegenheiten selbst, der Staat fuhrt aber die Aussicht, daß dies in geregelter Weise erfolgt, tvie er auch die Ausbildung der Geist- lichen beaufsichtigt, deren Anstellung regelt re. Alle die Angelegenheiten, die sieh aus Schule und Kirche, Kunst und Wissenschaft beziehen, sowie die Medizinalangelegenheiten wer- den von dem M i n i st e r i u m der g e i st l i eh e n , Unter- richts- und Medizinalangelegenheiten verwaltet. Das M i n i ft e r i rt m für Handel und Gewerbe mit seinen drei Abteilungen soll die Handels-, die Gewerbe- und die Arbeiterangelegenheiten und das Berg-, Hütten- und Salinenwesen regeln. Da die Oberaufsicht über Handel und Gewerbe dem Reiche durch das Reichsamt des Innern zusteht, hat der einzelne Staat nur die Pflege der Gewerbe zu fördern. Diesem Ministerium sind das gewerbliche Unterrichtswesen, die Fortbildungs- und Fach- schulen, die Königliche Porzellanmanusaktur, die Schiffahrt, die Privatbanken und Aktiengesellschaften, das Eichungswesen, die geologische Landesanstalt, die Bergakademie, die Oberbergämter und die Bergprüsungskommission unterstellt. Das Ministerium für öffentliche Arbeiten hat vor allem das wichtigste Verkehrsmittel unserer Zeit, die Eisen- bahnen, sowie das össeutliche Bautvesen (Land-, Wasser- und Chausseebauten) zu beaufsichtigen und zu leiten. Das Mini- sterium für L a n d w i r t s ch a s t, D o m ä n e n und F o r ft e n gliedert sieh in drei Abteilungen, deren erste die landwirtschaftlichen Angelegenheiten wie die Steigerung der Ertragsfähigkeit der Güter, die Regelung des landwirtsehastlichen Kreditwesens, die Bodenver- besserungen, den Schutz gegen Überschwemmungen, die Ausübung der Feldpolizei, die Förderung der Viehzucht und die Abwehr der Viehseuchen zur Ausgabe hat. Durch die beiden anderen Ab- teilungen werden die Domänen und Forsten verwaltet. Währeud die Forsten unter eigener Verwaltung des Staates stehen, werden die Domänen verpachtet. Die Einkünfte beider kommen der Staats- kasse zu gute und bilden einen Teil der Staatseinnahmen. Das M i n i st e r i u m des Innern hat die Angelegen- heiten der inneren Verwaltung, der Provinzen, Bezirke und Kreise zu erledigen. Ihm ist die Polizei, das Armenwesen und die An- ordnung der Wahlen unterstellt. Vom Kriegs mini st erium werden die Angelegenheiten des preußischen Heeres im Kriege und im Frieden verwaltet. Dem Justizministerium steht die Aussicht über die Rechtspflege zu, damit die Geschäfte rasch und ordnungsmäßig ver- lausen; aus die Rechtsprechung hat es keinen Einfluß. Aber es hat
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