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1. Teil 1 - S. 165

1895 - Essen : Bädeker
regelt die Zeit die Störung wieder, welche Gewinnsucht und Unredlichkeit veranlaßt haben; in anderen Fällen aber, z. B. um der Fälschung von Lebens- mitteln zu begegnen, muß durch die staatliche Gesetzgebung und Verwaltung der Abnehmer vor Schaden geschützt werden. Der Staat pflegt außerdem noch ganze Gewerbszweige seines Gebietes gegen erdrückende Konkurrenz des Auslandes zu schützen. Wenn z. B. in einem Staate der Winzer den Wein um einen Preis verkaufen muß, bei dem er nicht mehr bestehen kann, und zwar deshalb, weil der Markt von solchen Ländern her, die billiger liefern, reich versehen wird, so sucht der Staat der inländischen Lieferung dadurch aufzuhelfen, daß er fremden Wein mit einem Eingangszoll belegt. Einen solchen Zoll nennt man Schutzzoll, und er wird vorzugsweise auf die Erzeugnisse verschiedener Industriezweige gelegt, z. B. auf Gespinste und Gewebe, Mietallwaren, Luxusgegenstände u. dergl. Wenn eine derartige Besteuerung der Einfuhr zum Schutze der einheimischen Erzeugung den gesamten Handelsbeziehungen eines Staates zu Grunde liegt, sagt man, dieser huldige dem Schutzzollsystem. Im Gegensatz zu demselben steht das Freihandelssystem, bei welchem kein Schutzzoll erhoben, sondern der Konkurrenz freier Spielraum gewährt wird. Manche Waren werden in gewissen Ländern ausschließlich vom Staate verfertigt oder verkauft, so in Frankreich und Österreich der Tabak, in andern Staaten das Salz. Der Staat bestimmt dann auch unabhängig von jeder Konkurrenz, da er die Einfuhr der betreffenden Artikel entweder gar nicht oder nur gegen hohe Abgaben gestattet, den Preis der Ware. Ein solches Vorrecht des Staates nennt man Monopol (Tabaksmonopol, Salz- monopol rc.), und die vom Staate festgesetzten Preise Monopolpreise. Nach Autenheimer. 86. Wom Kandel. Handel, dem Wortsinn nach der Austausch von Waren gegen Waren, ist bis jetzt fast ausschließlich ein Kaufen und Verkaufen gegen Tauschwerte, wie bares Geld, Papiergeld, Wechsel u. s. w. Seine ungemeine Bedeutung für den Haushalt der Völker der Erde beruht hauptsächlich darauf, daß er jedem einzelnen das zuführt, was dieser braucht und nicht selbst erzeugen kann. Man denke sich die Lage eines Ortes, dessen Bewohner keinen Handel, also auch nicht die roheste und ursprünglichste Form des Tauschhandels kennen, so daß jeder nichts besitzt, als was er durch seiner Hände Arbeit unmittelbar erzeugt, und mau wird ein Bild von den: Nutzen des Handels für das Ver- kehrsleben im kleinen erhalten. Um die großen Wirkungen des Handels zu verstehen, braucht man bloß in jeder beliebigen Haushaltung umherzusehen und man wird eine große Menge von Möbeln und Geräten, von Kleidungs- stücken und Lebensmitteln gewahren, die ohne Handel an diesen: Ort nicht sein könnten. Wer könnte seinen Zucker, Kaffee, Thee und Tabak, sein Mahagoni- holz zu Möbeln, seine Baumwolle und Seide zu Kleidern sich selbst von den Erzeugungsorten holen? Indem der Kaufmann diese und tausend andere Gegen- stände herbeischafft, vermehrt er ihren Wert und giebt nebenbei einer Menge von Menschen zu verdienen. Der Mahagonibaum, der an den Ufer:: des Essequibo steht, nützt als Baum keinem Menschen. Gefällt und roh behauen hat er schon den Holzfällern Nahrung verschafft und alles, was man weiter mit ihm vornimmt, das erste Verschiffen auf einem Boot des Essequibo, das Verladen
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