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1. Lesebuch für Fortbildungsschulen und verwandte Anstalten in Elsaß-Lothringen - S. 113

1905 - Straßburg : Bull
113 Höfen der Fürsten und Bischöfe. Karl der Große zählt in seinen Ver- ordnungen für die Bewirtschaftung seiner Güter diejenigen Handwerker auf, die aus den Gütern vertreten sein sollten, z. B. Gold- und Eiscnschmiede, Drechsler, Bäcker, Zimmerleute, Schuster, Schiller, Seifensieder, Brauer, Fischer und Vogelsteller. Alle diese Handwerker aber waren in strenger Abhängigkeit. Sie standen zu ihren Herren, die ihnen den Rohstoff und die Werkzeuge lieferten, ganz in demselben Verhältnis, wie die unfreien Bauern und Tagelöhner. Alle waren dem Hofrccht unterworfen. Sie er- hielten keinen andern Lohn als Obdach, Kleider und Kost. Aber diese Ab- hängigkeit hatte in der damaligen Zeit auch ihren Segen. Wie der leib- eigene Knecht mit zur Familie gehörte und neben den Kindern am Tische des Herrn saß, wenn er nicht auf einem ihm von Herrn übergebenen Gute seinen eignen Hausstand gegründet hatte, so war auch der Handwerker unter dem Schutze und der Fürsorge des Hofhcrrn wohl geborgen. In den Städten wurde die Grundlage zu einer neuen Entwicklung geschaffen. In ihnen sind schon früh freie Handwerker tätig gewesen. Sie waren nur der Aufsicht der öffentlichen Beamten und den Vorschriften der Marktverordnungen unterworfen. Von diesen unabhängigen Handwerkern ging die Gründung der Bruderschaften und Zünfte aus. Nach mehr-r-n. 111. Vom Zunftwesen im allgemeinen. Begünstigt durch das Wachstum der Bevölkerung und den Aufschwung des Verkehrs, die dem Gedeihen der Städte zugute kamen, war der Stand der städtischen Handwerker in Deutschland seit dem Ausgange des 11. Jahrh, mächtig aufgeblüht. Es entsprach dem genossenschaftlichen Geiste, der das Leben aller Stände des Mittelalters erfüllte, wenn die Angehörigen des- selben Gewerbes sich früh zur Wahrung ihrer gemeinsamen Vorteile zu- sammenschlössen. Auf dem Markte wurden die Verkaufsstände eines Hand- werks nebeneinander aufgeschlagen. Auch kam es vor, daß die Mitglieder desselben Gewerbes in dieselbe Gasse zogen, die nach ihm den Namen erhielt. So finden wir in Straßburg, wie in vielen andern Städten, eine Küfer-, Schuhmacher-, Goldschmieds-, Fischergasse u. s. w. Schon seit Beginn des 12. Jahrh, finden wir genossenschaftliche Ver- bindungen der Handwerker fast in jeder einzelnen Stadt; sie werden im nördlichen Deutschland Innungen (Einungen), im Süden vorwiegend Zünfte (Ordnungen) genannt. Das Recht jeder Vereinigung war auf Pergament in den Zunftrollen niedergeschrieben. Diese wurden sorgsam in der Zunftlade bewahrt, die bei Versammlungen der Handwerksgenossen geöffnet und vor der unter wunderlichen und sinnvollen Gebräuchen verhandelt wurde. Oft besaß jede Zunft ein besonderes Haus, das mit dem Wappcnzeichen des betr. Handwerks, einem Hammer bei den Schmieden, einer Brezel bei den Bäckern u. s. w., geschmückt war. Hier, in der Zunftstube, kamen die Zunft- 8
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