1905 -
Straßburg
: Bull
- Hrsg.: Michel, M., Walter, W.
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrerbuch
- Schultypen (WdK): Fortbildungsschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
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unabhängig vom Grundeigentum und wird durch staatliche Verleihung er-
worben. Der Eigentümer eines Bergwerks hat das Recht, bestimmte
Mineralien innerhalb festgesetzter Grenzen durch planmäßigen Betrieb ans
der Erde zu heben und die hierzu erforderlichen Vorrichtungen unter und
über Tage zu treffen. Die Mineralien, über welche der Grundeigentümer keine
Verfügnngsrechte hat, sind Gold, Silber, Quecksilber, Blei, Kupfer, Zinn,
Zink, Kobalt, Nickel, Arsenik, Mangan, Antimon und Schwefel, Alaun- und
Vitriolerze, Steinkohlen, Braunkohlen und Bitumen (Petroleum und Erd-
pech), Steinsalz nebst den auf seiner Lagerstätte vorkommenden Salzen und
die Solquellen. Auch die Eisenerze gehören unter die bergrechtlichen
Mineralien, jedoch mit dem Vorbehalt, daß der Tagebau dem Grundeigen-
tümer zusteht. Dadurch darf aber der Abbau der tiefergelegenen Erze
nicht unmöglich gemacht werden.
Der auf einem erschürften oder zufällig gemachten Fund im freien
Felde begründete Anspruch auf Verleihung des Bergwerkseigentums ist bei
der Bergbehörde anzubringen. Wird die Fündigkeit der Mutung bei der
amtlichen Fundbesichtigung nachgewiesen und stehn keine sonstigen Rechte
entgegen, so wird die Verleihung durch die Oberbergbehörde ausgesprochen
und unter Angabe des Felds und der zur Gewinnung berechtigten
Mineralien im „Zentral- und Bezirks-Amtsblatt" veröffentlicht. Die Zahl
der bis jetzt verliehenen Bergwerks- und Salinenfelder beträgt 977.
Die Aufsicht über den gesamten heimischen Bergbau wird durch die
Bergbehörden ausgeübt. Zn diesem Zwecke ist das Land in 4 Berg-
reviere geteilt, an deren Spitze je ein Bergmeister steht. Das
Bergrevier Elsaß umfaßt die Bezirke Ober- und Untcrelsaß. Lothringen,
dessen Bergbau von größerer Bedeutung ist, gliedert sich in 3 Bergrevicre.
Das Bergrevier Metz umfaßt den Doppeltreis Metz und den größten Teil
des Kreises Diedenhofen-West, das Bergrevier Diedenhofcn den übrigen Teil
des vorgenannten Kreises, sowie den Kreis Diedenhofen-Ost. Das Berg-
revier Saargemünd wird von den übrigen Kreisen Lothringens gebildet.
Die Bergmeister, welche ihren Amtssitz in Straßbnrg, Metz, Diedcnhofen
und Snargemünd haben, bilden die Bergbehörde. Sie handhaben insbe-
sondere die Bergpolizei und sorgen für die Sicherheit der Bane und der-
jenigen des Lebens und der Gesundheit der Arbeiter, sowie für den Schutz
gegen die gemeinschädlichen Einwirkungen des Bergbaus. Gleichzeitig wirken
sic bei den Verleihungs- und Abtretungsverfahren mit und überwachen
die aus verschiedenen Gruben bestehenden Knappschaftskassen, welche
zur Unterstützung in Krankheits- und Todsfällen und zu Erziehungs-
beihilfen an Waisen satznngsgemäß verpflichtet sind. Auch beaufsichtigen die
Bergmeister die zur weitern Fortbildung der jungen Bergleute bestehenden
Berg Vorschulen in Algringen, Groß-Moyeuvre und Forbach, wie auch
die zur Heranbildung von technischen Grubcnbcamten eingerichtete Berg-
schule in Diedcnhofen. Den Bergmeistcrn übergeordnet ist die Oberberg-