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1. Lesebuch für Fortbildungsschulen und verwandte Anstalten in Elsaß-Lothringen - S. 196

1905 - Straßburg : Bull
496 unabhängig vom Grundeigentum und wird durch staatliche Verleihung er- worben. Der Eigentümer eines Bergwerks hat das Recht, bestimmte Mineralien innerhalb festgesetzter Grenzen durch planmäßigen Betrieb ans der Erde zu heben und die hierzu erforderlichen Vorrichtungen unter und über Tage zu treffen. Die Mineralien, über welche der Grundeigentümer keine Verfügnngsrechte hat, sind Gold, Silber, Quecksilber, Blei, Kupfer, Zinn, Zink, Kobalt, Nickel, Arsenik, Mangan, Antimon und Schwefel, Alaun- und Vitriolerze, Steinkohlen, Braunkohlen und Bitumen (Petroleum und Erd- pech), Steinsalz nebst den auf seiner Lagerstätte vorkommenden Salzen und die Solquellen. Auch die Eisenerze gehören unter die bergrechtlichen Mineralien, jedoch mit dem Vorbehalt, daß der Tagebau dem Grundeigen- tümer zusteht. Dadurch darf aber der Abbau der tiefergelegenen Erze nicht unmöglich gemacht werden. Der auf einem erschürften oder zufällig gemachten Fund im freien Felde begründete Anspruch auf Verleihung des Bergwerkseigentums ist bei der Bergbehörde anzubringen. Wird die Fündigkeit der Mutung bei der amtlichen Fundbesichtigung nachgewiesen und stehn keine sonstigen Rechte entgegen, so wird die Verleihung durch die Oberbergbehörde ausgesprochen und unter Angabe des Felds und der zur Gewinnung berechtigten Mineralien im „Zentral- und Bezirks-Amtsblatt" veröffentlicht. Die Zahl der bis jetzt verliehenen Bergwerks- und Salinenfelder beträgt 977. Die Aufsicht über den gesamten heimischen Bergbau wird durch die Bergbehörden ausgeübt. Zn diesem Zwecke ist das Land in 4 Berg- reviere geteilt, an deren Spitze je ein Bergmeister steht. Das Bergrevier Elsaß umfaßt die Bezirke Ober- und Untcrelsaß. Lothringen, dessen Bergbau von größerer Bedeutung ist, gliedert sich in 3 Bergrevicre. Das Bergrevier Metz umfaßt den Doppeltreis Metz und den größten Teil des Kreises Diedenhofen-West, das Bergrevier Diedenhofcn den übrigen Teil des vorgenannten Kreises, sowie den Kreis Diedenhofen-Ost. Das Berg- revier Saargemünd wird von den übrigen Kreisen Lothringens gebildet. Die Bergmeister, welche ihren Amtssitz in Straßbnrg, Metz, Diedcnhofen und Snargemünd haben, bilden die Bergbehörde. Sie handhaben insbe- sondere die Bergpolizei und sorgen für die Sicherheit der Bane und der- jenigen des Lebens und der Gesundheit der Arbeiter, sowie für den Schutz gegen die gemeinschädlichen Einwirkungen des Bergbaus. Gleichzeitig wirken sic bei den Verleihungs- und Abtretungsverfahren mit und überwachen die aus verschiedenen Gruben bestehenden Knappschaftskassen, welche zur Unterstützung in Krankheits- und Todsfällen und zu Erziehungs- beihilfen an Waisen satznngsgemäß verpflichtet sind. Auch beaufsichtigen die Bergmeister die zur weitern Fortbildung der jungen Bergleute bestehenden Berg Vorschulen in Algringen, Groß-Moyeuvre und Forbach, wie auch die zur Heranbildung von technischen Grubcnbcamten eingerichtete Berg- schule in Diedcnhofen. Den Bergmeistcrn übergeordnet ist die Oberberg-
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