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1. Lesebuch für Fortbildungsschulen und verwandte Anstalten in Elsaß-Lothringen - S. 413

1905 - Straßburg : Bull
413 und Verkündigung der Reichsgesctze und die Überwachung der Ausführung derselben. Auch ernennt der Kaiser die Reichsbeamten. Der Reichstag geht ans allgemeinen und unmittelbaren Wahlen mit geheimer Abstimmung hervor. Die Gesamtzahl der Abgeordneten beträgt 397, wovon 15 auf Elsaß-Lothringen kommen. Wühler für den Reichstag ist jeder Deutsche nach dem zurückgelegten 25. Lebensjahre, sofern er nicht unter der Fahne steht, entmündigt oder der bürgerlichen Ehrenrechte verlustig ist, ans öffentlichen Armenkassen Unterstützungen bezieht oder sich im Konkurs befindet. Wählbar zum Abgeordneten ist jeder Wähler, der seit mindestens 1 Jahr einem deutschen Bundsstaat angehört. Die Abgeordneten werden auf 5 Jahre gewählt. Sie dürfen als solche keine Besoldung oder Ent- schädigung beziehen und können ihrer Abstimmung oder Äußerungen wegen im Reichstag außerhalb der Versammlung nicht zur Verantwortung ge- zogen werden. Der Reichstag hat einjährige Budgctpcrioden, d. h. der Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben wird jeweils nur für ein Jahr festgestellt. Der Reichstag muß deshalb, wie auch der Bnndsrat, alljährlich einberufen werden. Zur Bestreitung der Ausgaben des Reichs dienen die Ein- nahmen aus den Zöllen, den Verbrauchssteuern, den Eisenbahnen, dem Post- und Telegraphenwesen. Das Fehlende muß durch die einzelnen Bunds- staaten aufgebracht werden. Diese Zuschüsse heißen „Matriknlarbeiträge". Nach mehreren. 343. Mahnung. Ans Vaterland, ans teure, schließ' dich an, das halte fest mit deinem ganzen Herzen! Hier find die starken Wurzeln deiner Kraft. Dort in der fremden Welt stehst du allein, ein schwankend Rohr, das jeder Sturm zerknickt! Schiller.
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