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1. Teil 1 - S. 313

1918 - Essen : Bädeker
Kaiser Wilhelm Il und seine Fürsorge für die Arbeiter. 313 Arbeiter und ihr Anspruch auf gesetzliche Gleichberechtigung gewahrt bleiben. In diesem Erlaß des arbeiterfreundlichen Kaisers heißt es: „5o wertvoll und erfolgreich die durch die Gesetzgebung und Verwaltung zur Verbesse- rung der Lage des Arbeiterstandes bisher getroffenen Maßnahmen sind, so erfüllen dieselben doch nicht die ganze Mir gestellte Aufgabe. Neben dem weiteren Ausbau der Arbeiter-Versicherungsgesetzgebung sind die be- stehenden Vorschriften der Gewerbeordnung über die Verhältnisse der Fabrik- arbeiter einer Prüfung zu unterziehen, um den auf diesem Gebiete laut gewordenen Klagen und wünschen, soweit sie begründet sind, gerecht zu werden. Diese Prüfung hat davon auszugehen, daß es eine der Aufgaben der Staatsgewalt ist, die Zeit, die Dauer und die Art der Arbeit so zu regeln, daß die Erhaltung der Gesundheit die Gebote der Sittlichkeit, die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Arbeiter und ihr Anspruch aus gesetzliche Gleichberechtigung gewahrt bleiben. Für die Pflege des Friedens zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind gesetzliche Bestimmungen über die Formen in Aussicht zu nehmen, in denen die Arbeiter durch Vertreter, welche ihr vertrauen besitzen, an der Regelung gemeinsamer Angelegen- heiten beteiligt und zur Wahrnehmung ihrer Interessen bei Verhandlung mit den Arbeitgebern und mit den Organen Meiner Regierung befähigt werden. Durch eine solche Einrichtung ist den Arbeitern der freie und friedliche Ausdruck ihrer wünsche und Beschwerden zu ermöglichen und den Staatsbehörden Gelegenheit zu geben, sich über die Verhältnisse der Arbeiter fortlaufend zu unterrichten und mit den letzteren Fühlung zu behalten." Bald nach Kundgebung dieser Erlasse wurde am 14. Februar der Staatsrat einberufen und durch eine Ansprache des Kaisers eröffnet. Unter den vom Kaiser berufenen sachkundigen Personen befanden sich mehrere schlichte Arbeiter und Handwerker. Die Verhandlungen, welche mehrere Tage hindurch währten, wurden persönlich vom Kaiser geleitet, der durch wiederholtes Eingreifen zu einer gründlichen Behandlung der von ihm vorgelegten Fragen anregte. Der tiefe Ernst und die ungeteilte Aufmerk- samkeit, mit welcher der Kaiser dem Gange der Verhandlungen in den langen Sitzungen erfolgte, die Leutseligkeit, in welcher der Monarch während der Erholungspause bei zwangloser Unterhaltung sich den Sachverständigen aus den Handwerker- und den Arbeiterkreisen näherte, erregte die leb- hafteste Teilnahme aller Anwesenden. Der Einladung Kaiser Wilhelms zu der internationalen Arbeiterschutz- Konferenz hatten England, Österreich, Frankreich, Italien, die Schweiz, Belgien, Holland, Dänemark und Schweden entsprochen und Abgesandte nach Berlin geschickt. Die unmittelbare Folge der Konferenz waren gesetz- geberische Maßnahmen zum Schutze der Arbeiter nicht nur in unserem vater- lande, sondern auch in anderen Staaten; der haupterfolg muß aber darin gesehen werden, daß auf Kaiser Wilhelms Anregung überhaupt der Beginn einer internationalen Einigung auf sozialpolitischem Gebiete gemacht ist. Im deutschen Reiche entstanden unter ihm neben den Verbesserungen der Gewerbeordnung und der Arbeiter-Versicherungsgesetze das Gewerbegerichts-, das Kinderschutz-, das Stellenvermittler-, das Hausarbeitsgesetz und das Versicherungsgesetz für Angestellte. — So ist Kaiser Wilhelm Ii. nicht nur der Abstammung, sondern ebenso auch dem Geiste nach der Erbe seiner Vorfahren, ein sorgender Vater seiner Landeskinder. Nach W. semze.
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