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1914 -
Metz
: Even
- Auflagennummer (WdK): 10
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
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diese Summe zu bezahlen braucht. Er leistet nur eine Anzahlung
von 300 Mark und entrichtet einen monatlichen Mietzins von
durchschnittlich 16 Mark. Nach 14 Jahren ist das Haus sein
eigen. Die Arbeitervorstädte zählen gegen 1400 Häuser, welche
fast alle von den Arbeitern bereits erworben worden sind.
An Sehenswürdigkeiten ist die große reichsländische Industrie-
stadt arm. Unter den Kirchen sind die evangelische und die katho-
lische von St. Stephan sehenswert. In der Nähe des Bahnhofs
erhebt sich auf einem großen und schönen Platze das stattliche Post-
gebäude. Als geschichtliches Bauwerk ist das Rathaus zu nennen,
welches nach alter Weise bemalt ist. Kein Fremder versäumt es,
das schöne Gebäude aufzusuchen, sei es auch nur,^um den an einer
Kette hangenden Klapperstein zu sehen. Was dieser seltsame
Stein bedeutet, besagt folgende Inschrift, welche darunter steht:
„Zum Klapperstein bin ich genannt,
den bösen Mäulern wohlbekannt.
Wer Lust zu Streit und Hader hat,
der muß mich tragen durch die Stadt."
Nach dem Oberklassenlesebuch für (£.»£.
31. Die Verwaltung von Elsaß-Lothringen.
Elsaß-Lothringen steht unter der unmittelbaren Herrschaft
des Kaisers und des Reiches und heißt deshalb auch das Reichs-
land. Alle Regierungsbeamten des Reichslandes werden durch
den Kaiser ernannt. — Der Kaiser überträgt die Regierung
einem Statthalter, der in Straßburg wohnt. In den Regierungs-
geschäften wird der Statthalter durch das Ministerium unter-
stützt, welches aus vier Abteilungen besteht. Jede Abteilung
wird durch einen Unterstaatssekretär und das ganze Ministe-
rium durch einen Staatssekretär geleitet. Der Oberschulrat
beaufsichtigt die Schulen. — Die Bischöfe von Straßburg und
Metz leiten die Angelegenheiten der katholischen Kirche. Die
Protestanten stehen unter dem Oberkonsistorium von Straß-
burg, die Israeliten unter den drei Konsistorien von Straßburg,
Metz und Colmar. — Der Rechtspflege dienen zahlreiche Amts-
gerichte, sechs Landgerichte und das Oberlandesgericht zu
Colmar. — Rei der Regierung ihres Landes sind die elsaß-
lothringischen Rürger durch den Landtag vertreten, der die
Aufgabe hat, die Landesgesetze mit der Regierung zu beraten
und die Höhe der jährlichen Einnahmen und Ausgaben des
Landes zu bestimmen. Der Landtag besteht aus zwei Kammern.