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1. Lesebuch für Oberklassen - S. 264

1914 - Metz : Even
264 diese Summe zu bezahlen braucht. Er leistet nur eine Anzahlung von 300 Mark und entrichtet einen monatlichen Mietzins von durchschnittlich 16 Mark. Nach 14 Jahren ist das Haus sein eigen. Die Arbeitervorstädte zählen gegen 1400 Häuser, welche fast alle von den Arbeitern bereits erworben worden sind. An Sehenswürdigkeiten ist die große reichsländische Industrie- stadt arm. Unter den Kirchen sind die evangelische und die katho- lische von St. Stephan sehenswert. In der Nähe des Bahnhofs erhebt sich auf einem großen und schönen Platze das stattliche Post- gebäude. Als geschichtliches Bauwerk ist das Rathaus zu nennen, welches nach alter Weise bemalt ist. Kein Fremder versäumt es, das schöne Gebäude aufzusuchen, sei es auch nur,^um den an einer Kette hangenden Klapperstein zu sehen. Was dieser seltsame Stein bedeutet, besagt folgende Inschrift, welche darunter steht: „Zum Klapperstein bin ich genannt, den bösen Mäulern wohlbekannt. Wer Lust zu Streit und Hader hat, der muß mich tragen durch die Stadt." Nach dem Oberklassenlesebuch für (£.»£. 31. Die Verwaltung von Elsaß-Lothringen. Elsaß-Lothringen steht unter der unmittelbaren Herrschaft des Kaisers und des Reiches und heißt deshalb auch das Reichs- land. Alle Regierungsbeamten des Reichslandes werden durch den Kaiser ernannt. — Der Kaiser überträgt die Regierung einem Statthalter, der in Straßburg wohnt. In den Regierungs- geschäften wird der Statthalter durch das Ministerium unter- stützt, welches aus vier Abteilungen besteht. Jede Abteilung wird durch einen Unterstaatssekretär und das ganze Ministe- rium durch einen Staatssekretär geleitet. Der Oberschulrat beaufsichtigt die Schulen. — Die Bischöfe von Straßburg und Metz leiten die Angelegenheiten der katholischen Kirche. Die Protestanten stehen unter dem Oberkonsistorium von Straß- burg, die Israeliten unter den drei Konsistorien von Straßburg, Metz und Colmar. — Der Rechtspflege dienen zahlreiche Amts- gerichte, sechs Landgerichte und das Oberlandesgericht zu Colmar. — Rei der Regierung ihres Landes sind die elsaß- lothringischen Rürger durch den Landtag vertreten, der die Aufgabe hat, die Landesgesetze mit der Regierung zu beraten und die Höhe der jährlichen Einnahmen und Ausgaben des Landes zu bestimmen. Der Landtag besteht aus zwei Kammern.
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