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1. Thüringisches Lesebuch für die oberen Klassen der Volksschulen - S. 164

1873 - Hildburghausen : Gadow
162 80. Der sächsische Prinzenraub. Einer von den Edelleuten, welche dem Kurfürsten Friedrich dem Sanstmüthigen im Bruderkriege (1446 bis 1451 gegen Herzog Wilhelm Iii. den Tapfern) wichtige Dienste geleistet und durch Unerschrockenheit und Kühn- heit sich trefflich ausgezeichnet hatten und am kurfürst- lichen Hofe in großem Ansehen standen, war Kunz oder Conrad von Kaufungen, ein kurfürstlicher Kriegsoberster und gewesener Hofmarfchall, ein Mann, dessen unter- nehmender Geist, Verwegenheit und Ungerechtigkeit ihn überall hin begleiteten. Er besaß in Thüringen ansehn- liche Güter, welche ihm in dem Bruderkriege verwüstet und durch Apel von Vitzthum weggenommen worden waren. Der Kurfürst entschädigte ihn dafür durch einige Güter des Apel von Vitzthum, die im Meißnischen lagen, unter der Bedingung, daß er sie wieder abtreten solle, sobald er die seinigen zurückerhalten würde. Diese Bedingung ging Kunz ein und stellte selbst eine Hand- schrift darüber aus. Der Friede kam 1451 glücklich zu Stande und eine Bedingung desselben war, daß ein Jeder wieder zu dem.besitze der Dörfer und Güter ge- langen sollte, die er im bisherigen Kriege verloren hatte. Kunz von Kaufungen wurde in seine thüringischen Güter wieder eingesetzt, weigerte sich aber, die Vitzthum'schen Güter im Meißnischen zurückzugeben, sondern glaubte, sie als Belohnung seiner geleisteten Dienste behalten zu dürfen. Als die Stadt Gera mit Sturm genommen wurde, gerieth Kunz in Gefangenschaft und wurde nach Böhmen abgeführt. Aus derselben mußte er sich mit 4000 Goldgülden loskaufen. Der Kurfürst suchte ihn dadurch zu entschädigen, daß er ihm seinen rückständigen Sold auszahlte und überdieß noch einige Güter schenkte. Kunz konnte damit zufrieden sein und schien es auch zu sein; denn im Grunde konnte er auf gar keinen Schadenersatz Anspruch machen, weil er um Sold diente. Dessenunge- achtet wollte er sich durchaus nicht dazu verstehen, die Apel von Vitzthum'schen Güter im Meißnischen zurückzu- gehen, und doch konnte der Kurfürst vermöge des Friedens- schlusses sie ihm nicht lassen. Weder die Erinnerung an sein schriftlich gegebenes Versprechen, noch die güt- lichen Vorstellungen des Kurfürsten und das Zureden seiner Verwandten, noch die Aussprüche der Rechtsgelehrten zu Leipzig und Halle, Nichts konnte den Kunz von seiner
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