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1. Hohenzollerisches Lesebuch für katholische Volksschulen - S. 174

1900 - Stuttgart : Daser
174 nacheinander in Mannheim, Leipzig, Weimar und Jena. In der Universitätsstadt Jena weilte Schiller zehn Jahre, anfangs als Professor der Geschichte und weiterhin mit mancherlei Dichtungen beschäftigt. Hohe Gönner und sein Freund Goethe sorgten dafür, daß in Schillers Hause keine Not mehr aufkam. Die letzten Jahre seines Lebens wohnte Schiller in Weimar, wo er neben Goethe von der herzoglichen Familie ehrenvoll behandelt wurde. Er starb iin besten Mannesalter am 9. Mai 1805. Schiller ist der Lieblings- dichter des deutschen Volkes geworden. Sein „Lied von der Glocke" und seine Gedichte wie „Der Graf von Habsburg", „Die Bürg- schaft", „Der Gang zum Eisenhammer" sind allbekannt und allbeliebt; auch anmutige Rätsel hat er uns hinterlassen. Wilhelm Hauff hat „Reiters Morgenlied" erdacht, und Märchen und Sagen in anmutiger Weise erzählt. Er lebte zu Anfang des vorigen Jahrhunderts in seiner Vaterstadt Stuttgart, ist aber fast noch im Jugendalter gestorben. Aus derselben Zeit sei noch Justinus Kerner, ein vertrauter Freund Uhlands, genannt. Er ist in Ludwigsburg geboren und war Oberamtsarzt in Weins- berg, wo sein gastliches Haus am Fuße der Weibertreu weit und breit bekannt war. Manche seiner Dichtungen sind voll Wehmut, wie „Der Wanderer in der Sägemühle". Seine Lieder, wie „Der reichste Fürst" können als echte Volkslieder gelten. 176. Die Gemeinde, ein Staat im kleinen. (Zum Teil nach Deimling.) Der Staat ist eigentlich nichts anderes als eine große Gemeinde, und diese in vieler Beziehung nichts anderes als ein kleiner Staat. Hier wie dort handelt es sich darum, die gemeinsamen Angelegenheiten einer Mehrzahl von Menschen so zu besorgen, wie es den Zwecken des Ganzen und den Bedürfnissen des Einzelnen am besten entspricht. Solcher ge- meinsamen Angelegenheiten gibt es gar viele, selbst in der kleinsten Gemeinde. Dahin gehört z. B. die Anlage und Unterhaltung von Straßen und von öffentlichen Bauten, wie Bath ans, Kirche, Schule, Krankenhäuser, Wasserleitungen u. s. w.; ferner die Verwaltung des gemeinsamen Vermögens. Denn in der Kegel besitzt eine Gemeinde Wälder, Äcker, Wiesen oder andere Liegenschaften, aus deren Erträgnissen sie die obengenannten und ähnliche Ausgaben bestreitet. Der Ertrag des Grund- besitzes reicht aber in den meisten Fällen nicht hin, um
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