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1. Erdkunde von Europa (ohne Deutschland) und die außereuropäischen Erdteile, allgemeine Erdkunde, Kultur- und Wirtschaftsgeographie, Geschichte, Tierkunde, Pflanzenkunde, Erdgeschichte, Menschenkunde und Gesundheitslehre, Physik und Chemie - S. 219

1914 - Karlsruhe i.B. : Braun
219 eigene Schulen ein, in denen wandernde Lehrer die Kinder einige Zeit unterrich- teten. Außer Lesen, Schreiben und Rechnen lernte man da Latein, weshalb diese Schulen oft auch Lateinschulen hießen. Dauernde Schulen entstanden in -den meisten Städten erst nach der Reformation. — Um den Jünglingen Gelegenheit zu geben, ihre Kenntnisse noch mehr zu erweitern, wurden von der Mitte des Xiv. Jahrhunderts an in manchen Städten Hochschulen oder Universitäten eingerichtet. Die erste derselben gründete der gelehrte Kaiser Karl Iv. in seiner Lieblingsstadt Prag (1347). Bald folgten weitere Hochschulgründungen in Wien, Heidelberg (1386), Köln, Erfurt, Leipzig, Freiburg i. B. (1460). Auf den Hoch- schulen wurden Theologie (Religionswissenschaft), Rechtskunde, Heilkunde und sonstige Wissenschaften gelehrt. Aberglaube. Trotz der emporkommenden Gelehrsamkeit herrschte bei Vor- nehm und Gering arger Aberglaube. Man meinte, durch Zaubersprüche oder mit Hilfe des Teufels könnten manche Leute hexen, d. h. übernatürliche Dinge vollbringen, z. B. einem andern Krankheiten anwünschen, das Wetter abwenden, dem Nachbar Blitz und Hagel über die Flur schicken usw. Besonders hielt man alte gebrechliche Frauen für Hexen. Wer als Hexe oder Hexerich angeklagt war, mußte vor dem peinlichen Gericht, das gewöhnlich aus Geistlichen und Laien bestand, seine Unschuld beweisen. Meist hielt man seine Unschuldsbeteuerungen für Lügen und stellte nun die „peinliche Frage": man quälte den Angeklagten mit aller- lei grausamen Folterwerkzeugen, glühenden Zangen, Daumenschrauben so lange, bis er vor Schmerzen alles zugab, wessen man ihn beschuldigte. Nun galt er als überführt und wurde, wenn er die Qualen der Folter überhaupt überstanden hatte, lebendig verbrannt. Niemand durste wagen eine Hexe als schuldlos zu vertei- digen, da er sonst alsbald in den Verdacht kam, selber mit dem Teufel im Bunde zu stehen. — Ähnlich wie den Hexen erging es jenen Männern, die irgend eine Lehre der Kirche als unbiblisch tadelten; solche Leute nannte man Ketzer. Auch sie fanden meist nach schrecklichen Folterqualen auf dem Scheiterhaufen den Tod. Einzelne Ketzerrichter, wie Konrad von Marburg, haben viele Hunderte von Angeklagten auf solch schreckliche Weise zu Tode gebracht. Die Hexen- und Ketzergerichte blieben Jahrhunderte lang bestehen. Der Hexenhammer, ein Buch, das zur Zeit des Kaisers Maximilian verfaßt wurde, gab genaue Anweisung, wie man durch die Folter Hexen zum Geständnis zwin- gen könne. Noch heute ist der unsinnige Hexenglaube in manchen Gegenden nicht völlig verschwunden. Gerichte. Unsere Vorfahren nahmen es mit der Ermittlung und Bestrafung von Übeltaten sehr ernst. In den Städten und in den Landbezirken wurden Richter bestellt, die aus freiem Stande waren und die zusammen mit den aus dem Volke erwählten Schöffen (meist 7) das Recht suchten und das Urteil fällten. Um von hartnäckigen Leugnern ein Geständnis zu erzwingen, wendete man nicht nur bei Hexenprozessen, sondern auch bei sonstigen Verhandlungen gern die F o l t e r an. (Siehe oben.) Diese ist erst im Xviii. Jahrhundert durch weise Fürsten wie Friedrich den Großen, Maria Theresia und Markgraf Karl Friedrich von Baden völlig beseitigt worden. Da vornehme Übeltäter oft vor den ordentlichen Gerichten frei ausgin- gen, taten sich zahlreiche Edle und freie Bauern zu einem geheimen Bund zu- sammen, der den Zweck hatte, den Bedrängten gegen jedermann, ob vornehm oder gering, beiznstehen und unparteiisch zu richten. Diese Gerichte, die meist
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