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1. Drittes Schulbuch, Lehr- und Lesebuch für die Oberclassen der Volksschule - S. 327

1871 - Zwickau : Zückler
327 Israeliten (2108) besitzen schöne Synagogen(Tempel) zu Dresden u. Leipzig. — Die höchste Behörde für das Kirchen- u. Schulwesen aller Religions- gesellschaften bilden das Ministerium des Cultus u. öffentlichen Unterrichts, u. in gewissen Fällen die in den Angelegenheiten der evangelischen Kirche (in Evangelien) beauftragten Staatsminister. 8. Negierung. Über die Einrichtung unseres Staates merke dir Folgendes! Der König ist das Oberhaupt des Staates, u. die Leitung u. Verwaltung der öffentlichen Angelegenheiten ist von ihm den Staatsministern über- tragen. Die einzelnen Ministerien sind folgende: 1) Das Ministerium der Justiz, in dessen Hand die oberste Aufsicht über die Rechtspflege liegt. Unter ihm stehen zunächst das Oberappellationsgericht zu Dresden, die Appellationsgerichte der 4 Regierungsbezirke u. die königlichen Bezirksgerichte u. Gerichtsämter. 2) Das Ministerium der Finan- zen, welches die gesammte Einnahme u. Ausgabe des Staates verwaltet. Jene kommt von den dem Staate gehörigen Grundstücken, Waldungen, Flößen, Jagden, Bergwerken, von dem Postwesen, den Eisenbahnen, dem Chausseegelde u. Salzverkaufe, sowie von den theils auf die Grundstücke der Staatsbürger, theils auf Gegenstände des Verbrauchs gelegten Steuern. Sie wird als Ausgabe zuin Unterhalt des königlichen Hauses, der öffent- lichen Anstalten u. Beamten, des Heeres u. zur Tilgung der Staatsschul- den verwendet. 3) Das Ministerium des Innern. Unter seiner Obhut stehen alle auf Sicherheit, Ordnung u. Gewerbe der Einwohner bezüg- lichen Anstalten, also unter andern auch das Corps der Gensdarmen u. die Straf- resp. Correctionsanstalten zu Waldheim (seit 1716) u. Zwickau (seit 1775), die Correctionsanstalten zu Voigtsberg bei Ölsnitz im Voigt- lande u. zu Hohnstein bei Pirna (für Männer), sowie die Strafanstalten für weibliche Sträflinge zu Hubertusburg bei Mutzschen u. zu Hoheneck bei Stollberg (für Weiber) u. Sachsenburg bei Frankenberg für jüngere Sträflinge beiderlei Geschlechts. 4) Das Ministerium des Krieges, wel- ches die hinsichtlich des Heeres nöthigen Anordnungen trifft. Unsere Armee besteht nämlich ungefähr aus 68000 Mann Fußvolk (Infanterie) u. 1 Jäger-Brigade, Reiterei (Cavallerie) u. Artillerie. Überdies gibt es in Sachsen auch eine Festung, den Königstein. 5) Das Ministerium des Cultus u. öffentlichen Unterrichts. 6) Das Ministerium der aus- wärtigen Angelegenheiten, welches die Verhandlungen unseres Staates mit anderen Saaten durch Gesandte leitet. 7) Das. Ministerium des königlichen Hauses. — Unter den Ministerien der Justiz, der Finanzen, des Innern, des Kriegs u. des Cultus stehen die 4 Kreis- directionen, welche zu Dresden, Leipzig, Zwickau u. Bautzen ihren Sitz haben. Die Bezirke der Kreisdirectionen sind wieder in 15 A m t § h au pt m a n n sch a ft e n eingetheilt. — In wichtigen Angelegenheiten wird ein Staats rath zusammenberufen, welchen die Staatsminister u.
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