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1. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 280

1872 - Essen : Bädeker
280 Friedrich von Auguftenburg, der bereits früher sein Erbrecht geltend gemacht hatte, und der nach dem Urtheile der tüchtigsten Rechtsgclehrten als rechtmäßiger Nachfolger in Schleswig-Holstein erklärt wurde. Preußen da- gegen, das schon vom Anfang an im Sine gehabt hatte, die Herzogthünur an sich zu bringen, verhandelte mit Österreich und dem Erbprinzen vun Auguftenburg, ob der letztere nicht einwilligte, die militärische Führung d<r schleswig-holsteinischen Armee, den Kieler Hafen und andere wichtige Punkte au Preußen abzutreten. Da aber der Prinz von Auguftenburg sich nicht willig zeigte, auf diese Forderungen einzugehen, so lehnte Preußen den Antrag Öster- reichs ab. Inzwischen waren auch im Schoße der gemeinschaftlichen Landesregierung Uneinigkeiten eingetreten, welche das bisher bestandene bundesfreundliche Ver- hältniß ernstlich zu trüben drohten. Eine Zusammenkunft der Regenten von Österreich und Preußen in Gastein am 29. April 1865 führte hierauf zu einem Vertrag, in welchem festgesetzt wurde, daß Österreich die Verwaltung Holsteins, Preußen „die Verwaltung von Schleswig übernehmen, Lauenburg aber gegen eine an Österreich zu leistende Geldentschädigung in den alleinigen Besitz Preußens „kommen sollte. Aber auch dieser Zustand war nicht von langer Dauer. Österreich stellte, nachdem alle seine Bemühungen, in den Her- zogthümern einen definitiven Zustand herbeizuführen, erfolglos blieben, am 1. Juni 186 6 die Entscheidung der schleswig-holsteinischen Frage den Ent- schließungen des deutschen Bundes anheim und berief auch die Ständeversamim lung des Herzogthums Holsteins nach Itzehoe. Dies erklärte Preußen für einen Bruch des Gasteiner Vertrags. In Folge dessen und auf Grund des Mitbesitzungsrechts auch in Holstein rückte der preußische General von Man- ien ff el mit Truppen aus Schleswig wieder in Holstein ein und richtete an den österreichischen Statthalter von Gablenz die Aufforderung, mit ihm wieder eine gemeinschaftliche Regierung der beiden Herzogtümer zu bilden. Dieser lehnte jedoch das Anerbieten ab und zog mit seinen Truppen und dem Prinzen von Auguftenburg unter Protest sich aus Holstein nach Österreich zu- rück. Österreich erklärte beim deutschen Bunde die Besetzung Holsteins durch Preußen für einen Vertragsbruch und stellte am 11. Juni 1866 den An- trag, das gesammte Bundesheer mit Ausschluß des preußischen Antheils gegen Preußen mobil zu machen. Dieser Antrag wurde am 14. Juni 186 6 trotz des Widerspruchs des preußischen Bundestagsgesandten von der Majorität, wozu Österreich, Bayern, Würtemberg, Sachsen, Hannover, beide Hessen, Nassau rc. gehörten, zum Beschluß erhoben. Nach der Abstimmung verließ der preußische Gesandte die Sitzung mit der Erklärung, daß der bisherige Bund gebrochen sei und für Preußen zubestehen aufgehört habe. Schon zwei Tage nach diesem Bundesbeschluß, am 16. Juni, zogen preußische Truppen in Hannover, Sachsen und Kurhessen ein, die aber nur von den Hannoveranern Widerstand fanden. Die sächsische Armee zog sich nach Böhmen zurück und vereinigte sich mit den Österreichern; die kurhessischen Truppen schlossen sich am Main der Bundes-Armee an. Den Hannoveranern gelang es aber nicht, sich mit der Bundes-Armee zu verbinden; sie wurden nach einem am 27. Juni bei Langensalza stattgesundenen Gefechte von den Preußen eingeschlossen, zur Kapitulation genöthigt, entwaffnet und in ihre Heimath geschickt. Da nun Sachsen von allen Truppen entblößt war, so konnten die Preu- ßen von drei Seiten nach Böhmen vorrücken. Die drei preußischen Armeen m einer Gesammtstärke von 250,000 Mann mit 750 Kanonen und unter Führung des Kronprinzen, des Prinzen Friedrich Karl und des Gene- rals Herwarth von Bittenseld vereinigten sich am 29. Juni auf dem rechten Ufer der obern Elbe. Österreich, das jedoch durch ein Bündniß des schon.längst gut gerüsteten Preußens mit Italien, welch letzteres zu gleicher Zeit Österreich den Krieg erklärte, um ihm Venetien zu entreißen, an semer vollen Machtentfaltung gegen Norden verhindert war, hatte unter dem Ober-
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